Abmahnung unterschreiben oder nicht?
Nein, eine Abmahnung sollte nicht vorschnell unterschrieben werden. Behalten Sie die Ruhe und überweisen Sie nichts voreilig. Wir haben in den vergangenen Jahren bereits zehntausende Betroffene vertreten und uns gemeinsam schnell, zielführend und effektiv zur Wehr gesetzt.
Egal in welchem Kontext: eine Abmahnung sollte stets als „Warnschuss“ verstanden werden. Die auf eine Abmahnung folgenden Schritte sind meist drastisch, weshalb sich eine anwaltliche Beratung bereits im Rahmen der Abmahnung lohnt.
Abmahnung erhalten – So sollten Sie vorgehen!
Je nach gelagertem Rechtsgebiet kann es unterschiedliche Vorgehensweisen hinsichtlich des Unterschreibens einer Abmahnung geben. Wählen Sie daher das Rechtsgebiet der Abmahnung, die Sie erhalten haben, aus. Auf der Spezialseite finden Sie dann Informationen darüber, ob Sie die Abmahnung unterschreiben sollten oder nicht.
Arbeitsrecht
Arbeitgeber, die unzufrieden sind, sprechen manchmal Abmahnungen aus. Nicht immer sind die ausgesprochenen Abmahnungen aber auch berechtigt.
Urheberrecht
Unterschreiben Sie Abmahnungen /oder Unterlassungserklärung im Urheberrecht nicht vorschnell. Weitere Infos:
Wettbewerbsrecht
Sie haben eine Abmahnung von Mitbewerbern, Wettbewerbsverbänden, Verbraucherschutzverbänden oder von dem Kammern von Industrie, Handel und Handwerk erhalten?
Markenrecht
Sie haben eine markenrechtliche Abmahnung erhalten und fragen sich, was nun zu tun ist? Jedenfalls: Nicht vorschnell unterschreiben. Weitere Infos hier:
Domainrecht
Mit einer Abmahnung soll Ihnen die Nutzung Ihrer Domain verboten werden? Wir sagen, was zu tun ist und ob Sie unterschreiben sollten oder nicht.
Designrecht
Wenn Ihnen vorgeworfen wird, das Design eines anderen kopiert zu haben, können Sie dagegen vorgehen. Unterschreiben Sie nicht unüberlegt.
Sie finden das passende Rechtsgebiet nicht und wollen wissen, ob Sie die Abmahnung unterschreiben sollen oder nicht? Rufen Sie einfach bei uns an: 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Nach Erhalt einer Abmahnung ist es elementar, zunächst einmal die Ruhe zu bewahren, nichts vorschnell zu unterschreiben, keine übereilten Überweisungen zu tätigen und wohlüberlegt die für Sie richtigen Schritte einzuleiten. Strapazieren Sie Ihr Portemonnaie nicht unnötig! Dazu besteht kein Grund. Wir haben in den vergangenen Jahren bereits zehntausende Betroffene vertreten und uns gemeinsam schnell, zielführend und effektiv zur Wehr gesetzt.
Was ist eigentlich eine Abmahnung?
In aller Kürze
Großes FAQ: Die häufigsten Fragen rund um Abmahnungen
Was passiert wenn man die Abmahnung nicht unterschreibt?
Eine Abmahnung muss nicht unterschrieben werden, um rechtlich gültig zu sein. Wenn man die Abmahnung ignoriert, kann…
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Wann ist eine Abmahnung ungültig?
Wir erklären, wann eine Abmahnung im Arbeitsrecht oder Urheberrecht ungültig ist…
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Wie viel Zeit habe ich, um auf eine Abmahnung zu reagieren?
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Frist, innerhalb derer ein Arbeitnehmer oder ein Betroffener einer Urheberrechts- oder Wettbewerbsabmahnung auf eine Abmahnung reagieren muss.
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Kann man eine Abmahnung nicht annehmen oder ignorieren?
Es ist nicht empfehlenswert, eine Abmahnung einfach zu ignorieren. Wir erklären, warum…
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Abmahnung als Warnsignal
Eine Abmahnung kann immer als Warnsignal verstanden werden. Im arbeitsrechtlichen Bereich möchte man so beispielsweise einem Arbeitnehmer zu verstehen geben, dass er sich nicht vertrags- oder betriebskonform verhalten und im Wiederholungsfall mit drastischen Konsequenzen zu rechnen hat.
Im wettbewerbsrechtlichen Umfeld, wenn es beispielsweise um die Beanstandung einer unlauteren Geschäftspraktik geht, gibt man dem Wettbewerber durch die Abmahnung zu verstehen, dass es sich um einen Verstoß handelt und verlangt in der Regel gleichzeitig im Rahmen des Unterzeichnens einer Unterlassungserklärung eine Selbstverpflichtung zur Einstellung der Praxis.
Je nach gelagertem Rechtsgebiet kann es unterschiedliche Vorgehensweisen hinsichtlich des Unterschreibens einer Abmahnung geben. Im Arbeitsrecht besteht beispielsweise ein Unterschied darin, ob man mit seiner Unterschrift lediglich den Erhalt quittiert oder bereits dem Inhalt der Abmahnung zustimmt. Im Wettbewerbsrecht unterzeichnet man in der Regel nicht die Abmahnung selbst, sondern die mitgelieferte Unterlassungserklärung. Hier sollte also die unterschiedliche Herangehensweise je nach Rechtsgebiet geklärt werden. Auf den oben verlinkten Seiten finden Sie je nach Rechtsgebiet entsprechende Hinweise zur Vorgehensweise.
Auch interessant ist übrigens, ob es so etwas wie eine rückwirkende Abmahnung gibt oder ob Abmahnungen verjähren können. Oft ist es sinnvoll eine Abmahnung nicht zu unterschreiben. Erfahren Sie außerdem, wie es um einen Widerspruch steht.