Wenn Sie eine Filesharing Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen erhalten haben, bleiben Sie erst einmal ruhig und verfallen nicht in Panik! Sie sollten in keinem Fall unüberlegt die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung unterschreiben oder mit der abmahnenden Kanzlei in Kontakt treten, denn dies kann sich ggf. negativ auf Sie auswirken. Wenn Sie eine Filesharing Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich zuerst genau darüber informieren, wie Sie am besten vorgehen. Sind Sie beispielsweise lediglich Anschlussinhaber und haben die Tat nicht begangen, greifen für Sie andere gesetzliche Regelungen.
Auf einen Blick 🔍
Fristgerecht reagieren: Ignorieren erhöht die Kosten und führt oft zu Gerichtsverfahren.
Formfehler prüfen: Eine Abmahnung muss gesetzliche Anforderungen erfüllen, sonst ist sie unwirksam.
Rechtsgrundlage klären: Urheberrechtliche Ausnahmen wie das Zitatrecht oder bestehende Lizenzen können den Vorwurf entkräften.
Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben: Sie ist oft umfassender als nötig und bindet zu stark.
Was ist eigentlich Filesharing?
Filesharing bezeichnet das Tauschen von Dateien (Musik, Filme, Software etc.) über sogenannte Tauschbörsen, die häufig über Peer-to-Peer-Netzwerke funktionieren. Nutzer laden Dateien von anderen herunter und werden oft, teils unbewusst, selbst zu Anbietern, indem sie die heruntergeladenen Teile anderen Nutzern wieder zur Verfügung stellen.
Filesharing vs. Streaming
Anders als beim Streaming werden die Dateien beim Filesharing dauerhaft gespeichert und gleichzeitig geteilt. Beim Streaming wird die Datei nur vorübergehend zwischengespeichert.
Filesharing an sich ist nicht illegal, jedoch ist das Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen verboten. Geschützte Werke sind u.a. Musik, Filme, Hörbücher, E-Books und Software. Rechteinhaber können Verstöße abmahnen.
Was wird abgemahnt?
Meist wird das Anbieten (nicht das Herunterladen) geschützter Inhalte abgemahnt, da viele Nutzer während des Downloads gleichzeitig als Anbieter fungieren. In einer Abmahnung spielt es eine Rolle, ob der Betroffene lediglich Anschlussinhaber oder auch der tatsächliche Täter ist.
Nach dem Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharing sollten Sie ein paar grundlegende Punkte beachten. In erster Linie gilt es, Ruhe zu bewahren und die nächsten Schritte wohl überlegt zu tätigen. Im Folgenden erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um bestmöglich mit der Abmahnung umzugehen. Unsere erfahrenen Anwälte bei WBS.LEGAL können auf die Erfahrung aus mehr als 70.000 Mandaten zurückgreifen und geben Ihnen einen vollständigen Überblick über die Thematik.
Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung
Es gibt ein paar elementare Punkte, die Sie bei einer Abmahnung beachten sollten:
Unterschreiben Sie nicht die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung!
Bezahlen Sie nicht die im Schreiben geforderte Geldsumme!
Treten Sie nicht mit der Abmahnkanzlei in Kontakt!
Nutzen Sie das Angebot unserer kostenlosen Erstberatung!
Wenn Sie abgemahnt wurden, bestehen in der Regel große Erfolgschancen, denn viele der Filesharing Abmahnungen sind juristisch angreifbar.
Filesharing Abmahnungen – Das sollten Sie beachten
Wie soll ich nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung reagieren?
Wenn Sie eine Filesharing Abmahnung erhalten haben, verfallen Sie nicht in Panik. In keinem Fall sollten Sie die beiliegende Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben. Sie sollten weder schriftlich noch telefonisch mit der Abmahnkanzlei in Kontakt treten, da dies als Schuldeingeständnis gewertet und gegebenenfalls später gegen Sie verwendet werden kann. Lassen Sie sich daher von einem unserer erfahrenen Anwälte beraten.
Wenn Sie abgemahnt wurden und sich einen grundsätzlichen Überblick über die Thematik der Filesharing Abmahnung verschaffen möchten, empfehlen wir Ihnen unser kostenfreies 74-seitiges eBook „Handbuch Filesharing“ (6 MB pdf). In diesem Werk ist alles enthalten, was Sie über Filesharing Abmahnungen und Urheberrechtsverletzungen wissen müssen.
Eine Unterschrift kann in einigen Fällen auch einem Schuldeingeständnis gleichkommen!
Bei den der Filesharing Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärungen handelt es sich meistens um eine Mustererklärung. Diese sollten Sie – selbst wenn Sie die Tat begangen haben – niemals ungeprüft unterschreiben. Mustererklärungen sind in der Praxis häufig zu weit gefasst, sodass eine Unterschrift schwerwiegende Folgen haben kann. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass eine abgegebene Unterlassungserklärung lebenslang für Sie bindend ist.
Folgende Punkte einer Unterlassungserklärung können sich negativ für Sie auswirken:
• eine zu hoch
angesetzte Vertragsstrafe
• die Zustimmung der Haftung auch für (zukünftige) Erfüllungsgehilfen
• eine Anerkennung von Ansprüchen auf Schadensersatz
• eine Übernahme der Anwaltskosten
• die Festlegung eines überzogenen Streitwertes
Liegt Ihrer Filesharing Abmahnung eine solche Unterlassungserklärung bei, sollten Sie sich von erfahrenen Anwälten beraten lassen.
Im Internet wird Ihnen im Falle einer Filesharing Abmahnung auch von Anwälten häufig dazu geraten, eine eigene modifizierte Unterlassungserklärung zu verwenden. Auf verschiedenen Webseiten finden Sie dazu zahlreiche Vorlagen. Wir raten jedoch zur Vorsicht! Fassen Sie die modifizierte Erklärung zu eng, wird diese von der Gegenseite ggf. nicht akzeptiert. In diesem Fall kann die Abmahnkanzlei ein gerichtliches (Eil-) Verfahren gegen Sie einleiten, welches mit hohen Kosten verbunden ist. Fassen Sie die Unterlassungserklärung zu weit, kann dies schwerwiegende Folgen für Sie haben, da Sie an diese Erklärung gebunden sind. Für eine modifizierte Unterlassungserklärung ist professioneller juristischer Sachverstand sowie Erfahrung gefragt.
Haben Sie schon eine Klage in Ihrem Briefkasten vorgefunden? Dann haben Sie die Möglichkeit, eine Klageerwiderungsschrift zu verfassen. Durch eine Klageerwiderung soll die Klage in der Regel entkräftet werden. Aber Vorsicht, eine Musterklageerwiderung sollte nur durch einen Anwalt verwendet und bei Gericht eingereicht werden, denn sie muss jedem Einzelfall individuell angepasst werden.
Anspruch auf Schadensersatz wegen Filesharing
Abgesehen von der Unterlassungserklärung werden Abgemahnte oft aufgefordert, Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers anzuerkennen. Der Schadensersatz basiert auf einem Streitwert, der sich an den hypothetischen Lizenzkosten orientiert – etwa 700 € für einen Film. Dieser Betrag wird als „friedliche Einigung“ angeboten, vorausgesetzt, die Fristen werden eingehalten.
Zusätzlich wird ein Gegenstandswert für die Unterlassung festgelegt, der bei Privatpersonen gesetzlich auf maximal 1000 € beschränkt ist. Zusammen mit dem Ersatzanspruch ergibt sich daraus die Anwaltsgebühr. In unserem Beispiel beläuft sich der Gesamtbetrag damit auf 915 €.
Gut zu wissen: Haben Sie den Schaden nicht selbst verursacht, haften Sie maximal für Anwalts- und Ermittlungskosten. Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten!
Nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung ist es, ratsam die Abmahnung nicht zu ignorieren. Die abmahnende Kanzlei möchte im Interesse beider Seiten eine außergerichtliche Einigung mit Ihnen treffen. Ignorieren Sie die Abmahnung, wird die Gegenpartei von seinem Mandanten, dem Rechteinhaber des urheberrechtlich geschützten Materials, dazu beauftragt, ein gerichtliches Verfahren gegen Sie einzuleiten. Dies ist für Sie mit erheblich höheren Kosten verbunden. Die Kanzlei WBS.LEGAL berät Sie gerne und arbeitet für Sie ein bestmöglichstes Ergebnis heraus
Auf Verjährung hoffen
Nach einer Filesharing-Abmahnung hoffen viele auf Verjährung. Für Anwaltskosten gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 102 UrhG, §§ 195, 199 BGB), solange kein Mahnbescheid die Frist hemmt. Der Lizenzschadensersatz hingegen verjährt laut Bundesgerichtshof erst nach zehn Jahren (BGH I ZR 48/15). Die Frist beginnt jeweils erst, wenn der Abmahner Kenntnis vom Verstoß hat und läuft ab dem Jahresende des Verstoßjahres. Vor Ablauf kann die Frist durch ein gerichtliches Mahnverfahren gehemmt werden. In diesem Fall muss der Betroffene innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen.
Unterlassungserklärung selbst modifizieren
Im Internet gibt es viele kostenlose modifizierte Unterlassungserklärungen für Filesharing-Abmahnungen, doch deren Verwendung ist riskant. Jede Abmahnung sollte individuell geprüft werden, da eine unpassende Abänderung juristische Folgen haben kann: Eine falsch formulierte Unterlassungserklärung kann als unwirksam gelten, wodurch der Rechteinhaber ein einstweiliges Verfügungsverfahren einleiten könnte. Auch wenn die abmahnende Kanzlei die Erklärung akzeptiert, bleibt sie oft zu weit gefasst und ist lebenslang bindend. Zudem schützt sie nicht vor weiteren Abmahnungen. Nur eine vorbeugende Unterlassungserklärung verhindert zusätzliche Abmahnungen und damit verbundene Kosten.
Die abmahnende Kanzlei kontaktieren
Nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung, bewahren Sie erst einmal Ruhe. Sie gehören zu einem von Tausenden Menschen in Deutschland, die abgemahnt wurden. In keinem Fall sollten Sie mit der Abmahnkanzlei in Kontakt treten, da jede Angabe zur Abmahnung, die Sie gegenüber der Gegenpartei machen, im Nachhinein ggf. gegen Sie verwendet werden kann.
Eine Anzahlung an den Rechteinhaber leisten
Sie sollten, nachdem Sie abgemahnt worden sind, ebenso auf keinen Fall eine Anzahlung an den Rechteinhaber leisten, ohne vorher professionelle juristische Rücksprache zu halten. In einigen Fällen kann eine Anzahlung als Schuldeingeständnis gewertet werden. Mit juristischer Hilfe können Sie meist die Höhe, der in der Abmahnung genannten Forderungen reduzieren. Kommen Sie selbst nicht als Verursacher in Frage, können Sie von Regelungen der Störerhaftung profitieren und müssen ggf. maximal die Anwaltskosten tragen.
Häufige Fragen zum Thema Filesharing-Abmahnung
Wenn Sie sich allgemein über die Thematik der Filesharing-Abmahnungen informieren möchten, so können wir Ihnen unser Video zur aktuellen Lage im Filesharing sowie unsere beantworteten Fragen ans Herz legen.
Bei einem gerichtlichen Gestattungsbeschluss handelt es sich um einen Beschluss, der Ihren Telefon- bzw. Internetanbieter dazu verpflichtet Ihre Kontaktdaten herauszugeben. Es handelt sich hierbei nicht um eine Verurteilung ihrerseits!
In der Police der Rechtschutzversicherungen sind normalerweise keine Urheberrechtsstreitigkeiten enthalten, weshalb im Falle einer Filesharing Abmahnung keine Kosten übernommen werden. Die Mitarbeiter an den Hotlines der Rechtschutzversicherung verfügen häufig nicht über ausreichend Detailinformationen und raten Ihnen ggf. die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dies sollten Sie aber in keinem Fall tun. Bei WBS erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung, jede weitere Betreuung erfolgt für eine faire Pauschalvergütung, wodurch Sie einen transparenten Überblick über die Anwaltskosten erhalten.
Ja, nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung lohnt es sich auch unabhängig von der zu zahlenden Summe und eventuell hinzukommenden Gerichts- und Anwaltskosten, einen Anwalt zu kontaktieren. Viel wichtiger für Sie ist, dass Sie das Unterschreiben einer unvorteilhaften Unterlassungserklärung umgehen, da diese ein Leben lang bindend ist. Ein Anwalt kann Ihnen eine individuell auf Ihren Fall abgestimmte modifizierte Unterlassungserklärung erstellen und Sie zusätzlich vor Folgeabmahnungen schützen. Dies kann notwendig sein, wenn Sie beispielsweise ganze Serienstaffeln oder Sammel-CDs heruntergeladen haben, da diese einzeln abgemahnt werden. Mit unserer Unterstützung können weitere Abmahnungen und Abmahnkosten ggf. vermieden werden. Bei WBS ist die Erstberatung kostenlos. Entscheiden Sie sich nach der Erstberatung für uns, zahlen Sie eine faire Pauschalvergütung.
Für ALG II bzw. Hartz IV Empfänger bietet der Staat eine sogenannte Beratungshilfe an. Bei Ihrem örtlichen Amtsgericht müssen Sie nachweisen, dass Sie sich selbst keinen Anwalt leisten können und einen Beratungshilfeschein beantragen. Haben Sie diesen erhalten, können Sie eine Kanzlei kontaktieren und sich einen Anwalt Ihrer Wahl suchen und mit dem Beratungshilfeschein bezahlen.
Zur Klärung der Frage, inwiefern der in der Abmahnung geforderte Anspruch gerechtfertigt ist, muss zuerst geprüft werden, ob Sie die Tat selbst begangen haben oder lediglich Anschlussinhaber sind. Wenn Sie abgemahnt wurden, sollten Sie sich dazu in jedem Fall von einem Anwalt professionell beraten lassen. Die in der Abmahnung genannten Kosten werden aus der Summe des Schadenersatzes und den Anwaltskosten berechnet. Für einen Film werden aktuell 700 € und bei TV-Serien 450 € pro Folge als Lizenzschaden gefordert. Die Anwaltskosten berechnen sich auf Basis des Gegenstandswertes, welcher bei Privatpersonen auf 1000 € festgelegt wurde. Vorausgesetzt Sie wurden nicht schon einmal abgemahnt und haben im Zuge dessen in der Vergangenheit noch keine Unterlassungserklärung für diesen Fall abgegeben. In unserem Beispiel kommen zu dem Lizenzschaden in Höhe von 700 € noch zusätzliche 215 € für Anwaltskosten hinzu, welche nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet werden. Die Kosten hängen zusätzlich davon ab, ob Sie sich außerhalb des Gerichts mit der Gegenpartei einigen konnten, oder ob ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde.
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (BGBl. 2013 Teil 1 Nr. 59), umgangssprachlich auch Gesetz gegen Abmahnwahn genannt, beinhaltet, dass die Abmahnkosten für Privatpersonen aufgrund einer Urheberrechtsverletzung in der Regel auf 1000 € festgelegt werden. Ausgenommen sind dabei alle Fälle, die vor dem 09.10.2013 abgemahnt wurden. Auf Grundlage des Gesetzes werden die Anwaltskosten auf ca. 130 € festgesetzt. Allerdings sind zusätzlich die Anwaltskosten für die Forderungen auf Schadensersatz sowie die Schadensersatzzahlung selbst zu zahlen. Deshalb verstoßen Gesamtkosten in Höhe von 915 € oder mehr oftmals nicht gegen das Gesetz unseriöser Geschäftspraktiken.
Häufig wird es die Konstellationen geben, dass Eltern Anschlussinhaber sind, die Kinder jedoch die Tat begangen haben. In einer solchen Konstellation stellt sich die Frage, welche Pflichten Eltern möglicherweise im Vorfeld verletzt haben. Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass Eltern ihre Kinder bei der erstmaligen Internetnutzung umfassend belehren müssen. Danach ist eine weitere Belehrung in der Regel nicht notwendig, sofern die Kinder bei der Internetnutzung keine Auffälligkeiten zeigen. Optimalerweise sollte man diese Belehrung schriftlich festhalten. Sofern die Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben, volljährig sind oder sofern es sich um Ehegatten handelt, ist eine Belehrung überhaupt nicht notwendig.
Nein. Die generische Partei muss lediglich nachweisen können, dass die Abmahnung versendet wurde. Haben Sie die Abmahnung nicht erhalten, sind Sie in der Pflicht dies nachzuweisen – und dies ist oft nicht möglich!
Ja. Wenn in der Vergangenheit weitere urheberrechtlich geschützte Werke über Ihren Internetanschluss bzw. Filesharing-Programme heruntergeladen bzw. angeboten wurden, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie weitere Abmahnungen erhalten. Das Problem dabei sind vor allem sogenannte Sammel-CDs, wie beispielsweise den Bravo Hits und das Herunterladen von mehreren Serienepisoden. Diese werden nämlich in der Regel einzeln abgemahnt. Durch eine vorbeugende Unterlassungserklärung können weitere Abmahnungen möglicherweise vermieden werden. Lassen Sie sich dazu aber unbedingt professionell beraten.
So hilft WBS Ihnen bei einer Filesharing Abmahnung:
Die Anwälte von WBS.LEGAL haben Ihren Fokus auf Filesharing Abmahnungen gelegt und in der Vergangenheit dank ihrer langjährigen Erfahrung über 70.000 Mandanten vertreten. Wir lassen Sie nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung nicht allein, sondern erzielen für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Urheberrechtsverletzungen
und Unterstützung bei Filesharing Abmahnungen sind nur selten in der Police der
Rechtsschutzversicherungen inbegriffen. Daher übernimmt eine
Rechtsschutzversicherung in den meisten Fällen keine Kosten, wenn Sie aufgrund
von Filesharing abgemahnt wurden.
In einer
kostenlosen Erstberatung können Sie sich einen Eindruck von uns verschaffen und
erste Informationen zu Ihrem individuellen Fall einholen. Wenn Sie sich dann
für uns entscheiden, gehen wir für eine faire Pauschalvergütung wie folgt vor:
So können wir Ihnen helfen
Wir fechten den exakten Verlauf des Ermittlungsverfahrens zunächst an und versuchen die Filesharing Abmahnung abzuwenden
Wir prüfen, ob Sie die Urheberrechtsverletzung selbst begangen haben, oder ob Sie lediglich Anschlussinhaber sind und so für Sie Regelungen der Störerhaftung greifen
Wir erstellen für Ihren Fall eine modifizierte Unterlassungserklärung und unterbinden teure gerichtliche Eilverfahren
Am wichtigsten für Sie: Wir verweigern für Sie die Zahlung von Abmahnkosten und Schadensersatzkosten
Auch bei weiteren Abmahnungen beraten wir Sie gern in Bezug auf eine vorbeugende Unterlassungserklärung
Wenn nötig vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht
Darum WBS.legal
Erfahrung und Fachkompetenz Mit über 20 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht bietet WBS.legal tiefgehendes Fachwissen und praxisnahe Lösungen für Ihre arbeitsrechtlichen Anliegen.
Hohe Erfolgschancen Mit unserer umfassenden Erfahrung und Spezialisierung im Arbeitsrecht erzielen wir regelmäßig erfolgreiche Ergebnisse für unsere Mandanten.
Schnelle Kommunikation Wir legen großen Wert auf direkte und offene Kommunikation. Sie wissen jederzeit, woran Sie sind, und können sich darauf verlassen, dass wir uns umgehend um Ihre Anliegen kümmern.
Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.
Unsere aktuelle Übersicht über die derzeit aktiven Abmahnkanzleien:
Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer)
Frommer Legal (bis Juni 2021 Waldorf Frommer) aus München ist die wohl größte Filesharing-Abmahnkanzlei in Deutschland. Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, erfahren Sie alle wesentlichen Infos hier.
IPPC LAW
Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin erhalten? Dahinter steckt der bekannte Abmahnanwalt Daniel Sebastian. Was Sie jetzt tun sollten, erfahren Sie hier.
Daniel Sebastian
Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin erhalten und wollen sich informieren, wie Sie damit umgehen sollen? Alle wichtigen Infos erhalten Sie hier.
Sarwari
Sie haben eine Yussof Sarwari Abmahnung aus Hamburg erhalten? Bewahren Sie Ruhe. Wir erläutern Ihnen, was zu tun ist, um sich bestmöglich zu verteidigen.
Nimrod
Sie sind von der Berliner Kanzlei Nimrod abgemahnt worden? Wir erklären Ihnen, was Sie nun tun müssen, um sich rechtlich bestmöglich zu verteidigen.
CSR
Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung der CSR Rechtsanwaltskanzlei aus Ettlingen erhalten? Wir erläutern Ihnen, was jetzt zu tun ist, um die Konsequenzen so gering wie möglich zu halten,
.rka Rechtsanwälte
Wenn auch Sie eine Abmahnung der .rka Rechtsanwälte erhalten haben, sollten Sie diese unbedingt ernst nehmen. Wir erklären Ihnen, was Sie als nächstes tun sollten.
Weitere Informationen passend zum Thema Abmahnung & Filesharing:
Abmahnkanzleien
Welche Kanzleien mahnen derzeit ab? Was wird gefordert? Und was können Sie tun, um sich bestmöglich zu verteidigen? Alle Infos auch zu Urteilen und aktuellen Entwicklungen finden Sie hier.
Inkassounternehmen
Sie haben vor geraumer Zeit einmal eine Filesharing-Abmahnung erhalten und haben nun Post eines Inkasso-Unternehmens erhalten? Welche Inkasso-Unternehmen tätig sind und was Sie tun können, erfahren Sie hier.
Unsere gewonnen Verfahren
Wir haben in den vergangenen Jahren über 70.000 Betroffene gegen die Filesharing-Abmahnindustrie vertreten. Alle Infos zu unseren gewonnenen Filesharing-Verfahren, erhalten Sie hier.
Was tun bei Filesharing – Abmahnung FAQ
Wenn Sie eine Filesharing Abmahnung erhalten haben, verfallen Sie keinesfalls in Panik. Die nachfolgenden FAQ von Rechtsanwalt Christian Solmecke geben präzise Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Streaming
Vom Filesharing grundsätzlich zu unterscheiden ist das einfache Streaming von Filmen im Internet. Hier erfahren Sie, wann bzw. ob das Streaming aus dem Internet legal ist und welche Folgen möglicherweise drohen.
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