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Wie viel Zeit habe ich, um auf eine Abmahnung zu reagieren?

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Frist, innerhalb derer ein Arbeitnehmer oder ein Betroffener einer Urheberrechts- oder Wettbewerbsabmahnung auf eine Abmahnung reagieren muss. Es wird jedoch empfohlen, dass man innerhalb einer angemessenen Frist auf die Abmahnung reagiert, normalerweise innerhalb von 1-2 Wochen. Mögliche Reaktionen sind entweder, die Abmahnung zu unterschreiben und zu akzeptieren oder eine schriftliche Stellungnahme abgeben, um seine Sichtweise darzulegen. Eine schnelle Reaktion kann dazu beitragen, dass das Problem schnell gelöst wird und mögliche negative Konsequenzen vermieden werden.

Im Zweifel kann ein Anwalt darüber entscheiden, wie mit der Abmahnung umzugehen ist.

Bei WBS.LEGAL unterstützen wir Sie gerne im Kampf gegen die Abmahnung. Ganz gleich ob aus widerrechtlicher Bildnutzung, beim Filesharing oder im Arbeitsrecht oder Wettbewerbsrecht – unsere Anwälte stehen Ihnen zur Seite. Melden Sie sich für eine kostenfreie Erstberatung unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

Nach Erhalt einer Abmahnung ist es elementar, zunächst einmal die Ruhe zu bewahren, nichts vorschnell zu unterschreiben, keine übereilten Überweisungen zu tätigen und wohlüberlegt die für Sie richtigen Schritte einzuleiten. Strapazieren Sie Ihr Portemonnaie nicht unnötig! Dazu besteht kein Grund. Wir haben in den vergangenen Jahren bereits zehntausende Betroffene vertreten und uns gemeinsam schnell, zielführend und effektiv zur Wehr.

Christian Solmecke, LL.M. Rechtsanwalt | Gesellschafter

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