Achtung Abofalle! Die Digi Medien GmbH versendet derzeit Branchenbuch-Formulare und versucht Unternehmer im stressigen Alltag in eine Kostenfalle zu locken. Wer unachtsam das Formular ausfüllt oder korrigiert und zurücksendet, sieht sich schnell einer Forderung über 2000 Euro ausgesetzt. Unsere Experten wehren diese Ansprüche aber jederzeit für Sie ab.
Seit Jahren ist es vor allem ein nerviges und kostspieliges Ärgernis: die Branchenbuch-Abzocke. Immer wieder versuchen unseriöse Unternehmen die Hektik des unternehmerischen Alltags auszunutzen, um vermeintlich schnelles Geld zu verdienen. Besonders beliebt: Das Versenden von eben jenen Branchenbuch-Formularen, die den Eindruck erwecken, dass es sich lediglich um die Korrektur oder Ergänzung eines bereits bestehenden und veröffentlichten Branchenbucheintrages handelt. Derzeit kursiert u.a. das Schreiben der Digi Medien GmbH.
Die Digi Medien GmbH
Die Digi Medien GmbH LLC, 2701 Centerville Rd., New Castle County, Wilmington, Delaware 19808 ist eine amerikanische Gesellschaft, die am 12. Mai 2020 gegründet wurde. Sie versendet aktuell unzählige Trickformulare an Unternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende, um diese in eine perfide und kostenpflichtige Abofalle zu locken. Diese Masche hat sich bei Abzock-Unternehmen als sehr beliebt und offenbar äußerst lukrativ erwiesen, weshalb diese Masche leider immer mehr Nachahmer findet.
Unsere Experten verteidigen Sie gerne jederzeit gegen die Forderungen der Digi Medien GmbH. In Branchenbuch-Abofallen haben wir stets erreichen können, dass unsere Mandanten keine Zahlungen leisten mussten. Kontaktieren Sie uns gerne per Email an info@wbs.legal oder telefonisch unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Abofalle der Digi Media GmbH: 2000 Euro für nichts
Das Trickformular von Digi Medien enthält eine fette Überschrift „Brancheneintrag“, darunter ist die Adresse und das Bundesland des jeweiligen Adressaten zu finden.
Darauffolgend werden Empfänger aufgefordert, die darunter stehenden Daten auszufüllen bzw. zu ergänzen. Hier ist bereits Vorsicht geboten, denn die vorausgefüllten Daten enthalten oftmals einen oder gleich mehrere Fehler. So will man die Empfänger dazu verleitet, die Angaben zu korrigieren und wieder zurückzuschicken. Und das tun auch leider unzählige Betroffene. Die meisten Adressaten gehen schließlich davon aus, dass es sich bei dem Schreiben lediglich um eine Datenerhebung handelt und füllen das Formular entsprechend arglos aus, versehen es mit ihrer Unterschrift und senden dieses dann an die Digi Medien GmbH zurück. Und dann schnappt die Abofalle zu! Denn Im stressigen Arbeitsalltag übersehen die meisten leider das Kleingedruckte. Doch gerade das hat es in sich.
Liest man sich nämlich das Kleingedruckte auf der rechten Seite des Schreibens durch wird klar, dass man mit seiner Unterschrift einen Vertrag über zwei Jahre Laufzeit für einen Betrag von 899 € netto pro Jahr eingeht. Insgesamt sollen auf diese Weise also rund 2000 Euro fällig werden. Und laut den AGB der Digi Medien GmbH verlängert sich dieser Albtraum-Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, sollte er nicht innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden.
Immerhin steht den Betroffenen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Doch auch dieses bringt Betroffenen tatsächlich nichts, denn mit dem Zahlungseinzug wird erst nach Ablauf der 14 Tage begonnen. Dass ein Vertrag mit Zahlungspflicht abgeschlossen wurde, merken die Adressaten also erst, wenn das Widerrufsrecht bereits erloschen ist.
Branchenbucheintrag auf brancheneintrag.online
Betroffene Firmen, die den Vertrag ausgefüllt zurückgesendet haben, werden in das Register „brancheneintrag.online“ eingetragen. Auch die Digi Medien GmbH hält also, wie auch die anderen Abofallenbetreiber, ein Internetverzeichnis vor. Dieses ist jedoch völlig irrelevant im Verhältnis zu großen anderen Branchenregistern.
Inkasso-Unternehmen treiben Forderung ein – Vorsicht vor Vergleichsangeboten
Sind die 14 Tage Widerrufsfrist nach Rücksendung des Vertrags abgelaufen, meldet sich ein Inkasso-Unternehmen aus der Schweiz (oftmals die KVG Kreditoren Verwaltungsgesellschaft AG), welches im Auftrag der Digi Medien GmbH die Zahlungen eintreibt. Ein durchaus weiteres bemerkenswertes Vorgehen.
Sollten Betroffene sodann auf das Inkasso-Schreiben antworten, erhalten sie prompt eine Antwort, die jedoch mit völlig haltlosen rechtlichen Ausführungen daherkommt. Zudem wird ein Vergleichsangebot unterbreitet, worauf Betroffene keinesfalls eingehen sollten. Hier gibt es bessere Möglichkeiten, sich gegen diese Forderungen zur Wehr zu setzen, als sich mit einem „geringeren“ Betrag zufrieden zu geben.
Wehrt man sich gegen die Forderung, bietet das Inkasso-Unternehmen KVG Betroffenen sodann an, diesen telefonisch ein Kulanzangebot zu unterbreiten. Hier ist nun größte Vorsicht geboten, denn geht man darauf ein, schließt man umgehend den nächsten Vertrag ab, aus dem man sich wesentlich schwieriger lösen kann.
Wer die Forderungen einfach nicht zahlt, der sieht sich dann einem weiteren Inkasso gegenüber, der „TOP INKASSO GmbH“. Dieses Inkasso-Unternehmen ist auch aus anderen Abofallen bekannt und schlägt nochmals 150 Euro Inkassogebühren auf die ohnehin immense Summe drauf.
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wie sollen Betroffenen reagieren?
Erhalten Unternehmer Rechnungen über den Abschluss von kostenpflichtigen Branchenbucheinträgen, sollten die Schreiben nicht ignoriert werden. Wir empfehlen die vollumfängliche Prüfung der rechtlichen Situation, um eine erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie entwickeln zu können. Zahlreiche Gerichte haben sich bereits mit ähnlich gelagerten Fällen beschäftigt, in denen Unternehmer auf eine Branchenbuch-Abzocke hereingefallen sind. Der Bundesgerichtshof hat im Jahre 2012 entschieden, dass in einem solchen Fall kein Zahlungsanspruch besteht. Entscheidendes Argument war die überraschende Preisklausel in den Vertragsbedingungen.
Prüfung des Einzelfalls notwendig
Letztlich hängt die Frage der Wirksamkeit eines Vertragsschlusses vor allem davon ab, wie genau das konkret an die Unternehmen versandte Formular gestaltet ist. Wie deutlich bzw. undeutlich wird auf die mehrmonatige Vertragsdauer und die Zahlungspflichtigkeit hingewiesen?
Unsere Erfahrung zeigt, dass eine außergerichtliche Verteidigung gegen geltend gemachte Zahlungsansprüche erfolgsversprechend sind. Bislang konnten wir in Branchenbuch-Abzockfällen stets erreichen, dass Betroffene keine Zahlungen leisten müssen. Wir vermeiden für Sie gleichzeitig langwierige Gerichtsprozesse und drohende finanzielle Kostenrisiken, denn eine rechtliche Verteidigung muss auch wirtschaftlich Sinn machen.
Unser Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen. Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.