Das Örtliche Branchenbuch – Viele Kleinunternehmer haben sich in den letzten Wochen über Post von einer DPM Consulting UG (haftungsbeschränkt) oder der Firma City Inkasso GmbH gewundert. In den der Rechnung der DPM Consulting UG wird ein stolzer Geldbetrag von 499,00 € netto oder 593,81 € brutto gefordert. Die Firma City Inkasso will in ihrer Mahnung sogar gleich 753,20 € überwiesen haben.
Das örtliche Branchenbuch – Worum geht es?
In beiden Fällen hat der Empfänger angeblich einen Eintrag unter „www.das-oertlichebranchenbuch.de“ oder „www.dasoertlichebranchenbuch.com“ in Auftrag gegeben. Rufen Nutzer die Seiten auf, landen sie auf der Seite http://www.oertlichesbranchenportal.de/. Hier kann man einen Suchbegriff und eine Stadt eingeben. Dabei zeigt sich, dass der Nutzen des Angebotes überschaubar ist. Die Suche nach „Schlüsseldienst“ in Köln liefert beispielsweise keinen einzigen Treffer (Stand: 03.05.2016).
Was ist passiert?
Angeblich hat der Kunde wider Willen im Rahmen eines Telefongespräches einem kostenpflichtigen Eintrag zugestimmt. Das ist eine Masche, die so oder ähnlich schon länger von derartigen Portalen angewandt wird. Man bekommt einen Anruf von einem freundlichen Mitarbeiter, der bittet dass man einem Rückruf durch einen Kollegen zustimmt. Angeblich geht es nur darum, Daten zu bestätigen oder zu korrigieren. Dabei ist immer von einem kostenfreien Eintrag die Rede. Nichtsahnend stimmt man also zu und bekommt kurze Zeit später den angekündigten Rückruf. Es wird um Zustimmung gebeten, dass das Gespräch aufgezeichnet werden darf.
Im Laufe des Gespräches werden dann zahlreiche Daten abgefragt, wobei man jedes Mal nur mit „ja“ antworten muss. Mitten im Gespräch wird dann – häufig verklausuliert – von einem Vertrag und anfallenden Kosten gesprochen. Der Angerufene, zuvor durch die zahlreichen „ja“-Fragen konditioniert, antwortet weiter mit „ja“.
Das böse Erwachen kommt dann in Form der Rechnung über 499,00 € netto bzw. 593,81 € brutto auf der groß „Örtliches Branchenbuch“ prangt. Ob es Zufall ist, dass die Farbe und die Schriftart an das bekannte und seriöse „Das Örtliche“ erinnern? Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Unsere Einschätzung – Ein klarer Fall von Abzocke!
Unser Rat lautet daher: Bloß nicht unbedarft zahlen.Erfahrungsgemäß lohnt es sich, eine anwaltliche Beratung einzuholen. Der angebliche Vertrag sollte in jedem Fall unter allen denkbaren Gesichtspunkten angefochten bzw. widerrufen werden. Rufen Sie uns an, gerne geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall!