Abzocke mit Dating Portalen
Die angeblich preiswerte Schnuppermitgliedschaft bei der Dating-Plattform entpuppt sich plötzlich als teures Vergnügen? Statt 1,- € für zwei Wochen sollen Sie nun für mehrere Monate einige hundert EURO zahlen? Hier sind die wichtigsten Tipps!
Der Suche nach einem neuen Lebenspartner oder einem spontanen Flirt, folgt nicht selten eine böse und kostspielige Überraschung.
Viele Datingplattformen nutzen unseriöse Geschäftsmethoden. Geworben wird mit einer sehr günstigen Probemitgliedschaft. Melden sich Nutzer dann auf dem Portal an und geben ihre persönlichen Daten und ihre Bankverbindung ein, sind sie in die Falle getappt.
Im Kleingedruckten der Nutzungsbedingungen versteckt steht: Wird das Probeabo nicht gekündigt, wandelt sich der Vertrag automatisch in teures Premium-Abo. Die Kosten dafür: Bis zu hundert Euro pro Monat.
Wie gehen die Abzocker vor?
Plattformen wie
- Dateformore.de
- Primesingles.de
- Daily-date.de
- Just-date.de
- Edates.de
werben offensiv um neue Nutzer. Auf den jeweiligen Internetseiten wird dabei stets eine günstige Probemitgliedschaft für einen meist 14-tägigen Zeitraum beworben. Die Probemitgliedschaft kostet dabei nur einen Euro oder weniger.
Interessierte Internetnutzer, die die vorhandene Eingabemasken mit persönlichen Daten und Bankverbindungen ausfüllen und die Nutzungsbedingen akzeptieren, erleben nach Ablauf der Testphase eine böse Überraschung:
Nach Ablauf der Testphase wenden sich die Betreiber der Datingplattformen an die Nutzer und verschicken Rechnungen über den Abschluss eines mehrmonatigen Premiumzugangs.
Die Rechnungsbeträge können dabei bis zu 100 Euro pro Monat betragen – für 12 Monate können so leicht Rechnungssummen von über 1000 Euro zusammen kommen.
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Zahlungspflicht wird im Kleingedruckten versteckt
Die Vertragsbedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingen der Plattformbetreiber, die von den Nutzern der Datingportale bei der Anmeldung zur Probemitgliedschaft akzeptiert werden, enthalten versteckte Regelungen.
Für die Nutzer nur schwer ersichtlich wird festgeschrieben, dass sich die Probemitgliedschaft in eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft wandelt, wenn der Nutzer die Probemitgliedschaft nicht kündigt.
Ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen?
Opfer dieser unseriösen Geschäftsmethode fragen sich dann: Muss die Rechnung tatsächlich gezahlt werden? Entscheidend ist, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. In vielen Fällen ergibt die rechtliche Prüfung des angeblichen Vertragsschlusses, dass die Zahlungspflichtigkeit verschleiert wurde und die verwendeten AGB unzulässige Klauseln enthalten haben.
Die Anbieter der einschlägigen Datingplafformen schließen zum Beispiel oftmals in den AGB aus, dass der Kunde per Fax oder E-Mail kündigen kann. Diese Erschwerung der Kündigungsmöglichkeiten ist insgesamt unzulässig. Darüber hinaus sind in den AGB oftmals auch Klauseln enthalten, die das gesetzliche Widerrufsrecht ausschließen. Unabhängig von der Frage, ob das Widerrufsrecht überhaupt wirksam ausgeschlossen werden kann, ist oft schon die generelle Gestaltung der AGB-Klauseln angreifbar.
Der Plattformnutzer wird lediglich im Fließtext der AGB darüber unterrichtet, dass er bei der Bestätigung der Probemitgliedschaft auf
ein Widerrufsrecht der kostenpflichtigen Premiummitgliedschaft verzichtet oder sich die Probemitgliedschaft in ein kostenpflichtige Premiummitgliedschaft wandelt, sofern nicht gekündigt wird.
Fakt ist: Unzulässige und überraschende Vertragsklauseln sind angreifbar. Betroffene sollten ohne vorherige rechtssichere Prüfung des Einzelfalles keine Zahlungen leisten. In fast allen Fällen lassen sich Forderungen erfolgreich abwehren.
Wie können sich Betroffene gegen Rechnungen und Mahnungen wehren?
Unserer Meinung nach ist in den beschriebenen Fällen kein wirksamer Vertrag über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf einem solchen Datingportal geschlossen worden. Aufgrund der äußeren und inhaltlichen Gestaltung der AGB und der Verschleierung der Preise, können die Verträge erfolgreich angefochten werden.
Inkassounternehmen machen Druck
In vielen Fällen lassen die Datingplattform-Betreiber nicht locker. Betroffene berichten immer wieder, dass sie zahlreiche Rechnungen und Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen erhalten. Ein erklärter Widerruf oder die Anfechtung eines vermeintlich geschlossenen Vertrages wird in vielen Fällen von den Betreibern der Datingportale trotz Aufforderung nicht bestätigt. Nutzer sollten sich beirren lassen und notfalls einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung der Verträge und Abwehr zu Unrecht geforderter Rechnungssummen beauftragen.
Die teils perfiden Tricks etlicher Dating-Agenturen, können schnell kostspielig werden. Wenn auch Sie ein Problem im Bereich Online-Datingagentur, Online-Partnervermittlung, Singlebörse oder Seitensprungvermittlung haben, so können Sie sich jederzeit bei uns melden.
Im Rahmen unserer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung überprüfen wir Ihren Fall, und teilen Ihnen sofort mit, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, sich gegen die Forderungen schnell, effektiv und unkomliziert zur Wehr zu setzen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung gehen wir Ihr Problem gerne gemeinsam mit Ihnen an.
Thomas Burgemeister, Rechtsanwalt bei WBS im Bereich Internetrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht
Wir helfen Ihnen gerne! Unser erfahrenes Expertenteam steht Ihnen jederzeit Rede und Antwort für Ihre Fragen.
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