Abzocke durch Online-Routenplaner
Sie sollen für einen einfachen Routenplaner plötzlich 500,00 EURO oder mehr bezahlen? Und das, obwohl nur „Google Maps“ angezeigt wird? Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wir unterstützen Sie!
Kurz vor Fahrtbeginn nach einem unbekannten Weg suchen – welcher Autofahrer kennt diese Situation nicht. Wurde früher dann gleich der Autoatlas bemüht, nutzen heutzutage die meisten Menschen Routenplaner im Internet.
Kostenlose Routenplaner im Netz
Zahlreiche Unternehmen wie Google, Nokia und Co. bieten kostenloses Kartenmaterial an, mit dem Fahrtrouten einfach und schnell erstellt und gespeichert werden können. Unseriöse Unternehmen nutzen aus, dass viele Internetnutzer die vielfältigen kostenlosen Angebote kennen und versuchen Internetnutzer in eine klassische Abofalle zu locken:
Wie läuft die Abzocke?
Auf Internetseiten wie
- online-routenplaner.info
- maps-24.info
- routenplaner24.info
- www.maps-24-routenplaner.com
werden scheinbar kostenlose Routenplaner angeboten. Häufig wird darüber hinaus auch ein Gewinnspiel mit attraktiven Preisen beworben. Die Besucher der Seiten werden aufgefordert Daten zur Anmeldung des Routenplaners und für die Teilnahme am Gewinnspiel zu übermitteln. Haben die Nutzer die Eingabemaske ausgefüllt, erhalten diese eine E-Mail mit der Bestätigung über den Abschluss eines meist 12- oder 24- monatigen Abos. Die dafür geltend gemachten Kosten können leicht mehrere hundert Euro pro Jahr betragen.
Zahlungspflichtigkeit versteckt
Nach Eingabe der persönlichen Daten zur Nutzung des Routenplaners, sind viele Nutzer erschrocken, wenn sie eine entsprechende Rechnung erhalten. Bei der Anmeldung war ihnen nicht klar, dass die Nutzung des Routenplaners Geld kosten soll. Die Macher der Internetseiten verstecken die Angaben zu Preisen und Vertragspflichten geschickt im Fließtext von langen Texten oder positionieren die Preisangaben so, dass diese ohne scrollen nicht sichtbar sind.
Ist ein Vertrag geschlossen worden?
Entscheidend ist: oftmals ist kein wirksamer Vertrag geschlossen worden. Betroffene sollten daher Rechnungen nicht ungeprüft zahlen. Die Gestaltung des Angebots, das Verstecken der Zahlungspflichtigkeit und eine oftmals unzureichende Belehrung über Widerrufsmöglichkeiten, stellen einen erheblichen Verstoß gegen eine Vielzahl geltender Gesetze dar.
Wie kann ich mich wehren?
Nach der Prüfung der konkreten Umstände des Vertragsschlusses, ergeben sich regelmäßig zahlreiche Möglichkeiten, um gegen die Abzocker vorgehen und unberechtigte Forderungen abwehren zu können. Einschüchtern lassen sollte man sich auch nicht von vermeintlichen Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten, die zu Zahlungen drängen.
Wir haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Betroffene schnell, zielführend und effektiv gegen Routenplaner-Abzocker verteidigt.
Mein Tipp: Sie sollten sich in jedem Falle gegen die Forderungen zur Wehr setzen und keinesfalls vorschnell hohe Geldbeträge zahlen. Dazu besteht kein Anlass!
Der Forderung sollte dringend widersprochen werden und es sollte immer (rein vorsorglich) widerrufen, angefochten und gekündigt werden. Hierbei sollten Sie immer auf einen Zugangsnachweis achten.
Mein Team und ich stehen Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung und sind Ihnen und Ihrem Portemonnaie mit unserer Erfahrung behilflich.
Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner bei WILDE BEUGER SOLMECKE
Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.
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