Viele elektronische Geräte reagieren bereits auf kurzfristige Stromausfälle sehr empfindlich. Dies gilt auch für moderne Heizungsanlagen. In dieser Situation kann womöglich der Stromanbieter auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes Brandenburg.
Im vorliegenden Fall hatte bereits ein kurzzeitiger Stromausfall von 0,7 Sekunden ärgerliche Folgen. Die Heizung fiel aus, weil die in einem elektronischen Bauteil der Heizung gespeicherten Daten gelöscht worden waren. Darüber hinaus behauptete der Kunde, dass die Heizung durch den Stromausfall beschädigt worden war.
Hierzu entschied das Amtsgericht Brandenburg mit Urteil vom 23.05.2011 (Az. 34 C 124/10), dass der Stromanbieter für die aufgrund des Stromausfalls eingetretenen Folgen Schadenersatz leisten muss. Nach den Feststellungen des Gerichtes ist nicht durch den Verbraucher nachgewiesen worden, dass die Heizung wirklich beschädigt worden ist. Vielmehr ist nur ein Schaden durch den Verlust der Dateien eingetreten. Hier muss der Stromanbieter für die Kosten aufkommen, die mit der Wiederherstellung der gelöschten Dateien verbunden sind.