Der AG Kino – Gilde deutscher Filmkunsttehater e.V. hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) vorgelegt.
Man bewerte den Entwurf als „insgesamt ausgewogen“, dennoch müssten die Weichen für eine Stärkung des deutschen Films angesichts der veränderten Rahmenbedingungen in der Filmwirtschaft noch „mutiger und konsequenter“ gestellt werden, so die Stellungnahme.
Vor allem zwei bereits aufgezeigte Ansätze müssten ausgebaut und konkretisiert werden.
Zum einen sei ein Paradigmenwechsel in der Filmförderung zu „Qualität statt Masse“ sinnvoll. Ziel müsse es sein, sich stärker auf die Auswertung und den (relativen) Erfolg der Produktionen statt auf eine einseitig produktionszentrierte Filmförderung zu konzentrieren, so die AG Kino-Gilde. Die begrüßenswerten Änderungen der Referenzfilmförderung in § 22 Abs. 1 FFG seien zu zaghaft und würden noch keine nachhaltigen Erfolgsanreize setzen, so die Stellungnahme.
Zum anderen müsse man die Folgen der Digitalisierung nachhaltiger als bisher im neuen FFG berücksichtigen. Um die Kino- und Programmvielfalt zu erhalten, müssten drei grundlegende Maßnahmen im FFG verankert werden: Die „Verpflichtung der Verleiher zur Leistung von Digitalisierungsbeiträge für alle Kinos, wie eine Verpflichtung zur technikneutralen Belieferung öffentlicher geförderter Filme und einer nachhaltigen Förderung digitaler Anlagen über die erste Generation hinaus“, so die Stellungnahme weiter.
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