Kleine, privat geführte Antennengemeinschaften sind ebenfalls verpflichtet, Lizenzverträge mit der VG Media abzuschließen, so ein Urteil des Landgericht Leipzig (Az.: 05 O 3233/11).
Das Gericht entsprach damit dem Klagebegehren der VG Media. Auch müssen die Betreiber urheberrechtliche Lizenzentgelte zahlen, so die Meldung der VG Media.
Die Verwertungsgesellschaft hat mit einer sächsischen Antennengemeinschaft vor dem Landgericht Leipzig eine umfassende Vergleichsvereinbarung abgeschlossen. Demnach muss die Antennengemeinschaft rund 6.160 Euro Lizenzentgelte für die Weitersendung von Programmsignalen der privaten Hörfunk- und Fernsehsender an die VG Media nachzahlen, so die Meldung weiter.
Zudem hat die Antennengemeinschaft nun einen Lizenzvertrag auf Basis des gültigen VG Media Tarifs abgeschlossen.