Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Wettbewerber abmahnen – das ist zu beachten!

Man muss nicht einfach hinnehmen, wenn sich andere nicht an die Regeln halten. Mit der Abmahnung kann das wettbewerbswidrige Verhalten sanktioniert werden. Wir erklären Ihnen, wann eine Abmahnung möglich und sinnvoll ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer darf abmahnen? Nur direkte Wettbewerber mit ähnlichen Produkten und Zielgruppen.
  • Wann ist eine Abmahnung sinnvoll? Wenn ein Wettbewerber gegen gesetzliche Regeln verstößt, z. B.: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, falsche Preisangaben oder unzulässige AGB, Verletzung von Impressumspflichten, Missachtung von Kennzeichnungsvorschriften (z. B. Allergene, Textilien).
  • Welche Kosten entstehen? Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert und liegen meist zwischen 500 und 1.400 Euro. Bei einer berechtigten Abmahnung muss der Abgemahnte diese Kosten übernehmen.
  • Welche Risiken gibt es? Bei unberechtigte Abmahnung trägt der Abmahner die Kosten eines möglichen Rechtsstreits.
  • Warum Anwalt? Fehlerhafte Abmahnungen können teuer werden. Ein Anwalt sichert die korrekte Form und maximiert die Erfolgschancen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung, um Ihren Fall zu prüfen und zu bewerten, ob eine Abmahnung sinnvoll ist.

Wer darf abmahnen?

Gemäß dem UWG dürfen vor allem, aber nicht nur, Mitbewerber abmahnen. Wenn Sie also feststellen, dass ein Konkurrent sich wettbewerbswidrig verhält, können Sie selbst eine Abmahnung aussprechen oder aussprechen lassen. Dem liegt die Idee zu Grunde, dass der Markt sich selbst regulieren soll. Als Konkurrenten oder Mitbewerber werden zwei Unternehmer angesehen, die vergleichbare Produkte an ähnliche Abnehmerkreise anbieten. Im Bereich des Online- Handels kommt es in der Regel nur auf die Frage der ähnlichen Produkte an.

Was kostet eine Abmahnung?

Die Kosten einer Abmahnung sind grundsätzlich auf die Papier- und Versandkosten beschränkt. Jedoch wird in der Regel ein Anwalt mit der Abmahnung beauftragt, da dieser in der Lage ist, die Erfolgsaussichten der Abmahnung einzuschätzen und diese in eine Form zu bringen, die rechtlich zulässig ist. Die Gebühren für den Rechtsanwalt richten sich nach dem Streitwert des konkreten Verstoßes und liegen in der Regel zwischen 500 und 1.400 Euro.

Allerdings können die Rechtsverfolgungskosten bei einer berechtigten Abmahnung dem Abgemahnten auferlegt werden. In diesem Fall erhalten Sie die Anwaltskosten grundsätzlich zurück.

Was kann abgemahnt werden?

Eine Abmahnung kommt infrage, wenn ein Wettbewerber gegen gesetzliche Vorgaben verstößt. Die häufigsten Abmahngründe im Wettbewerbsrecht sind:

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen:
Widerrufsbelehrungen müssen dem gesetzlichen Muster entsprechen. Abweichungen, z. B. fehlende Angaben zu Fristen, können abgemahnt werden. Ausnahmen gelten bei privaten Verkäufen oder bestimmten Produkten wie schnell verderblichen Lebensmitteln.

Unzulässige AGB-Klauseln:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dürfen nicht gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen. Beispielsweise können Klauseln, die Gewährleistungsrechte unrechtmäßig einschränken, einen unlauteren Vorteil verschaffen. Solche Klauseln können abgemahnt werden.

Fehlendes oder fehlerhaftes Impressum:
Jede geschäftliche Website muss ein korrektes Impressum enthalten. Unvollständige oder falsche Angaben, wie eine fehlende Adresse, können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Mängel im Bestellablauf:
Der Bestellprozess in Online-Shops muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Unklare Produktinformationen, fehlerhafte Beschriftungen von Buttons (z. B. „Jetzt kaufen“) oder fehlende Bestellzusammenfassungen können abgemahnt werden.

Falsche Preisangaben:
Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Endpreise inklusive Mehrwertsteuer sowie Versandkosten angegeben werden. Verstöße, z. B. fehlende Grundpreise, sind häufige Abmahngründe.

Verstöße gegen produktspezifische Informationspflichten:
Beim Verkauf bestimmter Produkte wie Lebensmitteln, Elektrogeräten oder Textilien bestehen strenge Kennzeichnungsvorschriften, z. B. für Inhaltsstoffe oder Energieeffizienzklassen. Fehlende Angaben können abgemahnt werden.

Eine Abmahnung ist besonders effektiv, wenn der Verstoß klar und rechtlich eindeutig ist, da der Abgemahnte dann oft keine Angriffsfläche zur Verteidigung hat.

Risiken auch berechtigter Abmahnungen

Abmahnungen bieten sich immer dann an, wenn man Wettbewerbsverstöße möglichst schnell und kostengünstig aus der Welt schaffen will. Jedoch können auch Abmahnungen mit gewissen Risiken verbunden sein.

Wenn man eine unberechtigte Abmahnung ausspricht und später in einem gerichtlichen Verfahren verliert, muss der Abmahner die gesamten Kosten des Rechtsstreits zahlen. Diese sind in der Regel nicht unerheblich, da im Wettbewerbsrecht relativ hohe Streitwerte aufgerufen werden.

Eine weniger offensichtliche Konsequenz, die in der Praxis immer wieder auftritt, ist, dass sich der Abgemahnte mit einer eigenen Abmahnung wehrt. Dies kann zu einem konstanten gegenseitigen Abmahnen führen, womit am Ende meist beiden Unternehmen nicht geholfen ist. Man sollte daher auch immer die eigene Gesetzestreue überprüfen, bevor man Abmahnungen ausspricht.

Schließlich darf man sich auch nicht dazu verleiten lassen, mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ein Geschäftsmodell aufzubauen oder das eigene Online-Unternehmen retten zu wollen. Wer aus solchen Erwägungen abmahnt, handelt rechtsmissbräuchlich. Dies führt nicht nur dazu, dass die Abmahnung unberechtigt erfolgte, sondern auch dazu, dass der Abmahner zum Ersatz der Rechtsverteidigungskosten des Abgemahnten verpflichtet ist.

Wie mahne ich am besten ab?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Abmahnung von Wettbewerbsverstößen zu erreichen. Die Abmahnung muss dabei nicht von einem Anwalt ausgesprochen werden, sondern kann auch vom Wettbewerber selbst erteilt werden.

Jedoch ist angesichts der oben dargestellten Risiken davon abzuraten, eine Abmahnung selbst zu gestalten. Es handelt sich bei der Abmahnung in der Regel um ein Dokument, in dem detailliert die Rechtswidrigkeit des Verhaltens dargelegt wird. Im Anschluss wird eine Unterlassungserklärung angehängt, die so konzipiert ist, dass genau dieser Verstoß nicht mehr wiederholt wird. Wer ein solches Dokument selbst aufsetzt, riskiert, eine Unterlassungserklärung zu verlangen, die zu eng oder zu weit ist und damit einen Wettbewerbsverstoß zu monieren, der gar nicht oder nicht genau so besteht. Daher sollte eine Abmahnung immer über einen Anwalt erfolgen. Zumal die Anwaltskosten durch den Abgemahnten ersetzt werden müssen, der eigene Aufwand des Abmahners dagegen nicht.

Eine Alternative stellt die Beschwerde bei einem abmahnberechtigten Verband dar. Dieser muss auf die Beschwerde jedoch nicht tätig werden, sodass keine Gewissheit besteht, dass der Verstoß abgestellt wird.

Wie WBS Ihnen helfen kann

Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist das Mittel der Wahl, um Wettbewerbsverstöße von Konkurrenten schnell und effizient abzustellen. Hierzu sollte jedoch immer ein Anwalt konsultiert und beauftragt werden, um keine rechtlichen Fehler zu machen. Das Wettbewerbsrecht eine nicht unkomplizierte Spezialmaterie. Ein Anwalt kann Sie auch unterstützen, Ihr eigenes Abmahnrisiko zu minimieren. Schließlich müssen die Kosten des Anwalts durch den Abgemahnten getragen werden, sollte die Abmahnung Erfolg haben.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung, um Ihren Fall unverbindlich zu prüfen und gemeinsam herauszufinden, ob eine Abmahnung in Ihrem Fall sinnvoll und erfolgversprechend ist.

Wir helfen Ihnen gerne! Unser Expertenteam steht Ihnen jederzeit Rede und Antwort für Ihre Fragen.

Häufig gestellte Fragen

Nur direkte Wettbewerber, die ähnliche Produkte oder Dienstleistungen anbieten und denselben Kundenkreis ansprechen, dürfen eine Abmahnung aussprechen. Ziel ist es, unfaire Wettbewerbsvorteile auszugleichen.
Die Kosten hängen vom Streitwert ab und liegen in der Regel zwischen 500 und 1.400 Euro. Bei einer berechtigten Abmahnung muss der Abgemahnte diese Kosten übernehmen.
Ja, eine Abmahnung kann auch ohne Anwalt ausgesprochen werden. Allerdings ist das mit hohen Risiken verbunden, da Formfehler oder rechtlich unzulässige Forderungen teuer werden können. Wir empfehlen daher, die Abmahnung von einem Anwalt prüfen und erstellen zu lassen.
Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, müssen Sie die Kosten eines möglichen Rechtsstreits tragen. Zudem kann der Abgemahnte mit einer Gegenabmahnung reagieren, wenn Ihr Unternehmen ebenfalls gegen Vorschriften verstößt.
Falls der Abgemahnte nicht auf die Abmahnung eingeht, können Sie den Verstoß vor Gericht bringen. In diesem Fall ist es besonders wichtig, dass die Abmahnung rechtlich einwandfrei formuliert wurde.
Ein Anwalt minimiert Risiken und sorgt für eine rechtssichere Formulierung. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung, um Ihren Fall zu prüfen und zu klären, ob eine Abmahnung sinnvoll ist.

Aktuelle Artikel zum Thema Wettbewerbsrecht


„Kater“ ist Krankheit: Werbeverbot für Dextro-Energy als „Anti-Kater“-Tablette

  • 21.11.2024

Inhalt Verstoß gegen EU-Lebensmittelverordnung OLG Frankfurt bleibt konsequent Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln und Lebensmitteln werden in Sachen Werbung nicht selten erfinderisch. Doch sobald es dabei um bestimmte medizinische Effekte geht, wird das Recht strikt. Das zeigt ein Urteil des OLG Frankfurt zu Mineralstofftabletten, die als „Anti-Kater-Mittel“ beworben wurden. Schnell eine […]

Portal für Vermögensauskunft haftet als Störer: KI veröffentlicht „Pleite“ eines Unternehmens

  • 12.11.2024

Inhalt Falsche Vermögensinfo mit KI über Unternehmen veröffentlicht Wirt­schafts­in­for­ma­ti­ons­diens­t haftet als Störer Werden Falschinformationen über ein Unternehmen auf einem Portal veröffentlicht, so haftet das Portal als Störer, auch wenn die Info KI-generiert wurde. Dies hat das LG Kiel im Fall eines Portals für KI-Unternehmensauskünfte entschieden. Das Por­tal eines Wirt­schafts­in­for­ma­ti­ons­diens­tes […]

BGH setzt strenge Maßstäbe: Online-Marktplätze haften wie Sharehoster

  • 30.10.2024

Inhalt Geschütztes Foto in Verkaufsangebot auf Online-Marktplatz Sharehoster-Rechtsprechung auch auf Online-Marktplätze anwendbar Öffentliche Zugänglichmachung und die Rolle des Plattformbetreibers Keine Haftung für die Vervielfältigung des Lichtbildwerks Der BGH setzt strenge Maßstäbe für Online-Marktplätze wie Ebay, Amazon und Co. Die Plattformen sollen genauso haften, wie der BGH dies bereits für […]