Der BGH hat zwei Klagen des RTL-Moderators Günther Jauch gegen zwei Zeitungen der Axel Springer AG wegen der Veröffentlichung von Hochzeitsfotos zurückgewiesen. Die Fotos zeigten die Hochzeitsgesellschaft beim Sektempfang. In deren Veröffentlichung sah der Moderator sein Persönlichkeitsrecht verletzt und verlangte von der „Berliner Morgenpost“ und der Berliner Lokalausgabe der „Welt“ Schmerzensgeld und fiktive Lizenzgebühren von jeweils 130.000 €. Der BGH wies die Klagen nun zurück und lässt auch eine Revision nicht zu. Das Gericht begründete die Nichtzulassung der Revision in diesem Fall damit, dass das Verfahren nicht von grundsätzlicher Bedeutung sei.

Der Anwalt des RTL-Moderators kündigte bereits nach Urteilsverkündung an, dass nun eine Verfassungsklage angestrebt werde, da der BGH die grundsätzliche Bedeutung des Falles verkannt habe.