Neuerdings darf die Bank bei der Umwandlung eines Giro- in ein Pfändungsschutzkonto nicht die Kontoführungsgebühren erhöhen. Das setzte der Bundesgerichtshof nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Sparkasse Bremen durch.

Banken Zusatzgebühren Kontp
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Gerd Billen vom Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) freute sich über den Erfolg, verlangte gleichzeitig: „Wir erwarten, dass Banken und Sparkassen die zu Unrecht eingenommen Entgelte unbürokratisch erstatten“.

Seit Einführung des P-Kontos im Jahr 2010 hat der vzbv bereits 70 Banken abgemahnt. 38 davon reagierten und strichen ganz oder teilweise die beanstandeten Paragraphen. In 16 Fällen wurde eine Unterlassungsklage erhoben.

Im vorliegenden Fall hatte die Bremer Sparkasse bei der Eröffnung der P-Kontos 7,50€ Pauschalgebühr erhoben. Das bedeutete bis zu 3,50€ im Monat mehr für den Kunden, bei teilweise weniger Leistung.

Der BGH verteidigte die Auffassung des vzbv in seinem Urteil vom 13.11.2012 Az. XI ZR 145/12 und schätzte die Preisklauseln als unwirksam ein, die ein höheres Entgelt für das Führen eines P-Kontos vorsehen.

Die Leistung sei lediglich die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht und benachteilige den Kunden unangemessen.

Das P-Konto ist 2010 eingeführt worden mit dem Ziel, einen Betrag in Höhe der Pfändungsfreigrenzen vor Gläubigern schützen. Mit diesem können wichtige Lastschriften und Daueraufträge, wie die Miete, ausgeführt werden.

Bereits zu Anfang beobachtete der vzbv, dass Kunden vor dem Einrichten eines P-Kontos  abgeschreckt wurden: In Preisverzeichnissen wurde es als gesondertes Kontomodell aufgeführt mit erhöhten Beträgen für Kontoführung, Lastschrift und Überweisung. Und das bei gleichzeitiger Senkung der Leistungen: kein online-Banking, keine Nutzung von Geldautomaten, keine ec-Karte.

2013 wird der Gesetzgeber das P-Konto aufwerten. “ Mit dem verbesserten Kontopfändungsschutz darf kein Geschäft gemacht werden.“, so der vzvb-Vorstand. Auf einen Gerechtigkeitssinn der Banken könne man nicht vertrauen, so Billen: „Wenn finanziell angeschlagene Verbraucher wieder auf die Beine kommen sollen, brauchen sie eine starke Interessenvertretung, die den Markt beobachtet und ihre Rechte notfalls auch gerichtlich durchsetzt.“