Ein „Z“-Symbol, angebracht in der Heckscheibe eines Autos, kam einen Fahrer nun teuer zu stehen. Seit März ist das nämlich nicht mehr nur ein Buchstabe, sondern steht für die Unterstützung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Ein 62-jähriger Mann wurde nun wegen der Billigung von Straftaten verurteilt.

Von Dinamik, CC BY-SA 4.0

Das Amtsgericht (AG) Hamburg hat einen Autofahrer zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Durch das Anbringen eines „Z“-Symbols an der Heckscheibe seines Autos hat sich der Mann wegen der Billigung von Straftaten schuldig gemacht und muss insgesamt eine Strafe in Höhe von 4.000 Euro zahlen (AG Hamburg, Urt. v. 25.10.2022, Az. 240 Cs121/22).

Der Mann hatte an der Heckscheibe seines Autos ein weißes DIN A4-Blatt angebracht, auf welchem ein blaues „Z“-Symbol prangte und fuhr so u.a. die Hamburger Grindelallee entlang. Zunächst bekam er dafür einen Strafbefehl von 60 Tagessätze zu je 30 Euro aufgebrummt, gegen den der Mann jedoch Einspruch einlegte und vor das Amtsgericht (AG) Hamburg zog.

„Z“ stellt das Symbol der russischen Kriegführung dar

Vor Gericht berief sich der Fahrer sodann darauf, das „Z“-Symbol sei lediglich der letzte Buchstabe des lateinischen Alphabets. Außerdem gebe es auch noch den französischen-algerischen Spielfilm mit dem Titel “Z” sowie eine Kneipe in Hamburg mit demselben Namen. Das alleinige „Z“-Symbol könne daher keine Strafbarkeit auslösen.

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Das Gericht indes vermochte diese Ansicht zu Recht nicht zu überzeugen. Das „Z“-Symbol, so das AG Hamburg, stehe dieser Tage vielmehr für “Za Pobedu” (Auf den Sieg) und damit für die Parole des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Durch das Anbringen des Symbols an der Heckscheibe seines Fahrzeugs, zeige der Fahrer, dass er sich den Sieg für Russland wünsche und den Angriff auf die Ukraine unterstütze.

Das sei nach § 140 des Strafgesetzbuchs (StGB) wegen der Billigung von Straftaten strafbar. Der russische Angriff auf die Ukraine sei schließlich völkerrechtswidrig und damit eine Straftat. Durch die Präsentation des „Z“ habe sich der Mann nicht nur mit Russland solidarisiert, sondern würde den Ukraine-Krieg darüber hinaus gutheißen, so das AG Hamburg. Durch die massive mediale Berichterstattung über den Krieg, war das Symbol bereits zum Tatzeitpunkt Ende März 2022 zu einem kriegsunterstützenden Symbol geworden und in seiner neuen Symbolik allgegenwärtig.

Deshalb wurde der Mann zur Zahlung von 4.000 € verurteilt, 2.2000 € mehr als im ersten Strafbefehl gegen den er Einspruch eingelegt hatte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

mha