Der von der BBC zu Unrecht des Kindermissbrauchs beschuldigte Politiker McAlpine droht schätzungsweise 10.000 Twitterern sie zu verklagen. Der Grund dafür: Die Twitterer haben sich in Tweets und Retweets über die Beschuldigung, er habe Kinder missbraucht, geäußert und darüber diskutiert.
In die Klage bezieht der Politiker nicht nur die aktiven Tweets, sondern auch die Weiterverbreitung der schon abgesendeten Tweets, die sogenannten Retweets mit ein. Bei den meisten Beklagten handelt es sich um die Nutzer, die Tweets weiterverbreitet haben. Als „Wiedergutmachung“ fordert McAlpine von jedem Twitterer, der sich mit Tweets oder Retweets zu der Beschuldigung, er hätte Kindermissbrauch begangen, geäußert habe, fünf britische Pfund (6,20 €). Dies betreffe 1.000 Verfasser von Tweets und 9.000 Twitterer, welche an ihre Follower einen Retweet weitergeleitet haben, so die Daily Mail.
Ihm ginge es jedoch keines Falls um das Geld, welches die Twitterer an ihn zahlen sollen, dies würde er selbstverständlich an eine Hilfsorganisation spenden, so McAlpine. Er habe das Ziel, seinen Ruf wiederherzustellen und den Nutzern im Internet zu verdeutlichen, dass höchste Vorsicht geboten ist, wenn man sich vorschnell zu unklaren Tatsachen äußert.
Wer einen Link verbreitet, dessen verlinkter Inhalt unwahr ist, muss unter Umständen selbst haften. Der Nutzer wird dann mindestens zur Unterlassung dieser Persönlichkeitsrechtsverletzung verpflichtet. Diese Regelung kommt aus dem Medienrecht und dient dazu, dass die Betroffenen nicht nur gegen den Urheber einer solchen falschen Behauptung vorgehen können, sondern auch gegen die Menschen, die diese falsche Behauptung zitieren.
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