Endlich hat nun auch die Bundesregierung Mitte Februar 2008 zu dem Thema Massenabmahnungen Stellung genommen. Viele Betroffene erhoffen sich eine Kehrtwende bei diesem leidigen Thema. Im Rahmen der Bundestags-Drucksache 16/8245 äußerte sich die Bundesregierung zu diesem Thema wie folgt:

„Abmahnungen gehören zu den allgemein anerkannten Mitteln der außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie sind Teil des zivilrechtlichen Durchsetzungssystems des gewerblichen Rechtsschutzes, das sich in Deutschland bewährt hat. Der Bundesregierung ist hierbei bewusst, dass mit Abmahnungen auch Missbrauch betrieben werden kann.

Um diesem entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber – zuletzt im Rahmen der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Jahr 2004 – eine Reihe von Maßnahmen getroffen. So können u. a. die Kosten für eine Abmahnung dem Betroffenen nur dann auferlegt werden, wenn die Abmahnung berechtigt ist (§ 12 Abs. 1 Satz 2 UWG).

Bei der Bemessung des Streitwerts ist es darüber hinaus wertmindernd zu berücksichtigen, wenn die Sache nach Art und Umfang einfach gelagert ist oder wenn die Belastung einer der Parteien mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert angesichts ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse nicht tragbar erscheint (§ 12 Abs. 4 UWG).

Zusätzlich ist erforderlich, dass die angegriffene Handlung den Wettbewerb nicht nur unerheblich beeinträchtigt (§ 3 UWG). Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Problem missbräuchlicher Abmahnungen durch diese gesetzlichen Vorkehrungen im Interesse der am Wirtschaftsleben Beteiligten deutlich entschärft wurde. Sie wird das Instrument der Abmahnung und seine Anwendung in der Praxis aber darüber hinaus weiter intensiv beobachten und im Zusammenhang mit einer Evaluierung von UWG-Regelungen auf den Prüfstand stellen.“

Auf die Frage hin, ob die Bundesregierung eine Online-Registrierung von abmahnenden natürlichen und juristischen Personen für sinnvoll erachtet, wurde geantwortet:

„Konkrete Vorschläge, die eine Online-Registrierung von abmahnenden natürlichen und juristischen Personen zum Gegenstand haben, sind an die Bundesregierung bislang nicht herangetragen worden.

Der Bundesregierung ist auch nicht ersichtlich, welche Vorteile mit einer solchen Online-Registrierung verbunden sein sollten. Eine Liste, in der alle natürlichen und juristischen Personen aufgeführt werden, die in der Vergangenheit Abmahnungen ausgesprochen haben, würde keine Aussage darüber enthalten, ob die entsprechenden Abmahnungen rechtsmissbräuchlich waren.

Die Beantwortung dieser Frage hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.“

Fazit: Leider geht die Bundesregierung das Problem der Massenabmahnungen nicht mit der benötigten Intensität an. Es werden lediglich gesetzlich getroffene Maßnahmen aufgezählt, die Massenabmahnungen quasi unmöglich machen sollten. Jedoch sieht die aktuelle Rechtsprechung anders aus.