Der Musik Streamingdienst Spotify muss sich wegen seiner Zusammenarbeit mit Facebook massive Vorwürfe insbesondere vom Bundesdatenschutzbeauftragten gefallen lassen.
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Spotify ist in das Visier von Datenschützern geraten. Dies hängt damit zusammen, dass sich Internetnutzer dort nur anmelden können, soweit sie über einen Account bei Facebook verfügen. Gerade dies ist nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten bedenklich. Diesbezüglich verweist der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar darauf, dass der Nutzer sich bei Facebook mit seinem vollständigen Namen anmelden muss. Infolgedessen kann Spotify nicht mehr anonym genutzt werden. Hierdurch wird nach ihrer Auffassung gegen das Telemediengesetz verstoßen. Hiernach müssen die Anbieter die anonyme Nutzung dieser Dienste anbieten. Darüber hinaus ergibt sich auch aus dem Urteil des Kammergerichtes Berlin vom 06.03.2012 (Az. 16 O 551/10), dass Facebook sich nicht an das deutsche Datenschutzrecht hält.
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