Ab dem 1. März 2012 will Google seine veränderten Datenschutzrichtlinien in Kraft treten lassen. Google hat die Datenschutzbestimmungen für seine 70 Internet-Dienste zusammengelegt und will im Zuge dessen auch die Nutzerdaten bündeln. Somit kann Google mit den gesammelten Daten eines Nutzers aus den verschiedenen Google-Dienstleistungen ein umfassendes Profil zusammenstellen. Verbaucherschützer haben bereits Klage gegen die neuen Richtlinien eingelegt.

Nach Einschätzung der französischen Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) verstößt die geplante Verknüpfung personenbezogener Daten gegen die Richtlinien der EU. So kommt die CNIL zu dem Schluss „dass Googles neue Richtlinien nicht die Anforderungen der European Data Protection Directive (95/46/CE) erfüllen.“

Google gibt sich hingegen gelassen: „Wir sind zuversichtlich, dass unsere einfache, klare und transparente Datenschutzrichtlinie alle europäischen Datenschutzgesetze und -prinzipien respektiert“, entgegnete Peter Fleischer, Datenschutz-Beauftragter von Google, nach Angaben der Berliner Morgenpost der CNIL.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar äußerte sich besorgt: „Die neue Google-Datenschutzerklärung wirft viele datenschutzrechtliche Fragen auf. Insbesondere die Verknüpfung personenbezogener Daten von Google-Kunden aus unterschiedlichen Diensten begegnet erheblichen Bedenken. Kritisch sehe ich es auch, dass die Nutzer der Neufassung der Datenschutzerklärung nicht in ausreichender Klarheit entnehmen können, welche Daten das Unternehmen für welche Zwecke erhebt, speichert, übermittelt und auswertet. Ich fordere Google auf, die für den 1. März angekündigte Umstellung der Datenverarbeitungsregeln des Unternehmens auszusetzen, bis alle Zweifel an der Rechtskonformität ausgeräumt sind“, so Schaar laut einer Pressemitteilung des Ministeriums.