Datenschützer konnten durch ihr Vorgehen gegen Facebook anscheinend einen wichtigen Erfolg erringen. Die umstrittene Gesichtserkennung soll angeblich deaktiviert werden. Dies gilt allerdings nur für Europa.

Datenschützer knüpfen sich Facebook vor wegen Gesichtserkennung

Bildnachweis: Facebook Like Button / FindYourSearch / CC BY 2.0 /Some rights reserved

Nach der Übernahme von Face.com hatte Facebook hohe Summen in die automatische Gesichtserkennung investiert. Hierdurch können Personen anhand von biometrischen Daten auf Fotografien erkannt und diese anderen Fotografien zugeordnet werden.

Doch Datenschützer kritisieren zu Recht, dass Facebook dies den Nutzern trotz vieler Proteste aufgezwungen hat. Facebook hätte vielmehr die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer einholen müssen. Doch Facebook blieb zunächst stur . Es erklärte sich lediglich bereit, keine weiteren Daten mehr zu erheben. Facebook weigerte sich jedoch die bereits gesammelten Datensätze (etwa 24 Milliarden gescannte Fotos) zu löschen. weiterhin nutzen. Vielmehr sollten diese Daten weiterhin genutzt werden.

Hiermit gaben sich die Datenschützer nicht zufrieden. Daraufhin beschlossen die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein laut einer Pressemitteilung des ULD, gemeinsam gegen Facebook vorzugehen. Der Hamburgische Beauftragte für den Datenschutz sprach eine Untersagungsverfügung wegen Verstoßes gegen die europäische Datenschutzrichtlinie aus. Die übrigen genannten Bundesländer leiteten ein formelles Verfahren ein. Um dem Ganzen noch Nachdruck zu verleihen, wendete sich der Schleswig-Holsteinische Datenschutzbeauftragte Dr. Thilo Weichert mit einem Schreiben an die US-Verbraucherschutzbehörde FTC, damit diese die Rechtsverstöße gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht bei der Konzernzentrale von Facebook Inc. in Menlo Park/USA ahndet. Denn hierdurch wird auch gegen die Safe Habor Privacy Principles verstoßen.

Aufgrund dieses Drucks soll Facebook jetzt nach aktuellen Medienberichten dazu bereit sein, die umstrittene Gesichtserkennungs-Funktion bis zum 15.10.2012 einzustellen. Das gilt allerdings nur für Europa.

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