Nach Angaben des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ wird auf der Homepage des Bundestages ein Tracking-Dienst eingesetzt, der gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen soll. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar habe eine Prüfung eingeleitet, so die Meldung weiter. Die Software wird ebenfalls auf kuppelkucker.de, dem Kinderportal des Bundestages, eingesetzt.
Mit Tracking-Diensten können Webseitenbetreiber das Surfverhalten ihrer User untersuchen. Ein Vermerk auf den Einsatz dieser Software ist auf beiden Seiten nicht zu finden. Hubertus Gersdorf, sachverständiges Mitglied der Enquetekommission Internet und digitale Gesellschaft, sagte gegenüber dem Spiegel: „Dass Besucher der Bundestagsseite nicht darüber informiert werden, dass ein Tracking-Tool benutzt wird, ist datenschutzrechtlich nicht zulässig.“
Nach Ansicht der Bundestagsverwaltung gebe es „keine Anhaltspunkte“ für einen Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, so die Meldung weiter.