Anleger bekommen keinen Schadensersatz für Lehman- Zertifikate. Der BGH wies in einer neuen Entscheidung Klagen von zwei Anlegern gegen die Commerzbank ab. Dieses Verfahren ist eines von Vielen, in welchem versucht wurde, Schadensersatz für die wertlosen Lehman Zertifikate zu erstreiten.
Die Klagen richteten sich gegen die Commerzbank. Die Kläger werfen der Bank vor eine Aufklärungspflicht bei der Beratung verletzt zu haben. Die Commerzbank erhielt bei dem Verkauf der Lehman- Zertifikate eine Vertriebsprovision von 3,5 %. Die Kunden der Commerzbank wussten von der Provision der Bank nichts. Lehman– Zertifikate galten bis zur überraschenden Pleite der US- Investmentbank im September 2008 als sicher. Nach der Pleite waren die Anlagen der Kunden verloren und die gekauften Zertifikate wertlos.
Der BGH bestätigt in diesem Fall seine bisherige Rechtsprechung (Az. XI ZR 367/11 und XI ZR 368/11) . Die Vorinstanzen waren sich jedoch uneinig, Der BGH hob in seiner Entscheidung vom 16.10.2012 das Urteil des OLG Frankfurt auf, welches eine Aufklärungspflicht der Bank anerkannte.
Bereits im Juni 2012 entschied der BGH, dass eine Bank keine Aufklärungspflicht über eigene Gewinnmargen gegenüber ihren Kunden habe. Jetzt werden nur noch fünf weitere Verfahren vom BGH entschieden. Viele Kläger nahmen ihre Revision zum BGH zurück. Dies ist nach Aussage der BGH- Richter bedauerlich, da möglicherweise viele andere Geschädigte auf eine endgültige Klärung der Rechtslage gewartet haben.
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