Der Verfassungsrichter Johannes Masing hat in der Süddeutschen Zeitung seine Bedenken gegenüber des Entwurfs der Datenschutzverordnung auf EU-Ebene, der Ende Januar vorgelegt werden soll, geäußert. Nach Ansicht von Masing führe die geplante Harmonisierung des Datenschutzes in Europa zu gravierenden Einbußen beim Grundrechtsschutz.

Die geplante Verordnung sei, da sie unmittelbar wirke, keine Richtlinie, sondern komme einem europaweiten Gesetz gleich und biete keine Umsetzungsspielräume. Bereits geschaffenes einschlägiges Recht auf jeweils nationaler Ebene werde dadurch verdrängt, so Masing. „Auch die Grundrechte des Grundgesetzes sind nicht mehr anwendbar“, schreibt Masing in der SZ. Zudem sei so die „Kontrollfunktion des Bundesverfassungsgerichts“ beim Datenschutz ausgeschaltet.

Zwar soll der Verordnungsentwurf den Datenschutz stärken, doch somit würden 30 Jahre Rechtsprechung zum Datenschutz Makulatur – vom Volkszählungsurteil bis zur Vorratsdatenspeicherung, so Masings Kommentar in der SZ. Dies gelte ebenso für weite Teile der Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit und zum Persönlichkeitsrecht.

Die Tatsache, dass künftig die EU-Grundrechtecharta (und nicht das Grundgesetz) als Maßstab gilt, ist – auch wenn die EU bei ihrer Gesetzgebung auch an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden ist – kein gleichwertiger Ersatz für Masing. Denn der einzelne Bürger könne nicht den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anrufen, da dies kein Bürgergericht sei.