Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat den Übertrag von Klauseln aus Standardgasverträgen in Sonderverträge als nicht rechtmäßig erklärt (Az. C-92/11).
Sonderverträge sind in der Regel alle Gaslieferungsverträge
Demnach dürfen Gasversorger Regelungen zu einseitigen Preiserhöhungen aus Standardverträgen nicht einfach auf Sonderverträge übertragen, teilte das Gericht mit. Die Klage wurde von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Auftrag von 25 Gaskunden gegen den Essener Energiekonzern RWE erhoben.
Bundesgerichtshof bat EuGH die Preiserhöhungen zu untersuchen
In den Vorinstanzen hatte RWE bereits eine Niederlage erlitten, der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den EuGH um die europarechtliche Prüfung des Sachverhaltes gebeten. Der Energielieferant hatte für sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein einseitiges Preisanpassungsrecht beansprucht. Die Verbraucherzentrale war der Auffassung, dass die Kunden durch die Möglichkeit einseitiger Preiserhöhungen unzulässig benachteiligt würden.
Etwa 60 Prozent der deutschen Gaskunden haben Sonderverträge
Ob die betroffenen RWE-Kunden Nachzahlungen erhalten, müssen laut EuGH nun die zuständigen deutschen Gerichte entscheiden. Die Verbraucherzentrale spricht davon, dass wegen Verjährungsfristen nur Erstattungen für die letzten drei Jahre zu erwarten seien. Darüber müssen die Richter nun in Deutschland entscheiden.