Das BAG hat mit Beschluss vom 26.8.2009 die Nichtzulassungsbeschwerde von Eva Hermann gegen das klageabweisende Urteil des LAG Hamburg zurückgewiesen, das Urteil des LAG ist damit rechtskräftig.Der NDR hatte Eva Hermann im Herbst 2007 wegen umstrittener Äußerungen zur NS-Familienpolitik fristlos gekündigt. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das LAG wiesen die Klagen zurück, die Revision wurde nicht zugelassen.
Hauptthema des Rechtsstreits war die Frage, ob Eva Hermann beim NDR als freie Mitarbeiterin oder als Arbeitnehmerin beschäftigt gewesen war. Sie hatte vorgetragen, dass gewünschte Urlaube nicht gewährt worden seien und sie fest in den Dienstplangestaltung mit eingebunden gewesen sei. Daher sei sie faktisch eine Arbeitnehmerin gewesen. Das LAG hatte Eva Hermann als freie Mitarbeiterin angesehen, da sie als „Tagesschausprecherin“ ihre Einsätze mit abgestimmt habe und Wünsche habe äußern können. Dies spreche gegen ein festes Arbeitsverhältnis.
(Quelle:? http://blog.beck.de/2009/11/03/eva-herman-scheitert-vor-dem-bag)