Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) nimmt in einer Pressemitteilung vom heutigen Tage Stellung zum in der Presse heiß diskutierten Thema Facebook-Fanpages und -Plugins. O-Ton: „Das ULD weiß, was es tut.“

Nachdem in den Medien nicht nur große Aufmerksamkeit für das Vorgehen des ULD und Thilo Weichert herrscht, sondern auch Kritik laut wurde, äußert sich der schleswig-holsteinischen Datenschützer nunmehr nochmals ausführlich über die bisherigen Vorgänge.

Das ULD wendet sich in seiner Pressemitteilung ausdrücklich gegen die allgemeine Auffassung, dass es mit der Androhung von Bußgeldern in Höhe von 50.000 Euro seine Kompetenzen überschreite, dass es sich mit den anderen Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland und Europa in seinem Vorgehen abstimmen müsse und dass es dem ULD vielmehr darum ginge, sich selbst zu profilieren, statt datenschutzwidrige Zustände im Netz zu vermeiden.

Thilo Weichert, der Leiter des ULD wendet sich in der offenen Stellungnahme dagegen mit den Worten: „Wir wissen und wußten … genau, was wir tun. Uns ist natürlich klar, dass unsere Vorgehensweise Kritik und Widerspruch findet und dass letztlich eine gerichtliche Klärung der Verantwortlichkeit für und der Rechtswidrigkeit von Fanpages und Plugins stattfinden wird.“

Laut Weichert bestünden an der Feststellung, dass Verstöße gegen das allgemeine Datenschutzrecht und gegen das Telemediengesetz mit Beanstandungen, Untersagungsverfügungen und Bußgeldern geahndet werden können, keine Zweifel. Das ULD habe nie angedroht, dass Bußgelder in Höhe von 50.000 Euro verhängt werden würden, vielmehr habe man von Anfang an zugesichert, dass die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und der Opportunität strikt beachtet würden.

Das ULD hat sich jetzt unter https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/ mit den abweichenden rechtlichen Bewertungen auseinandergesetzt und hierzu eine eigene Bewertung öffentlich gemacht.

Obwohl Thilo Weichert gerade eben erst Ernst gemacht hat und gegen die Staatskanzlei und das Wirtschaftsministerium vorgegangen ist, bleibt das Argument der Datenschützers konstant dabei, dass es um eine „fachliche Klärung“ ginge und man laufend mit allen Beteiligten im Gespräch sei. „Alle sollten ein Interesse an einer schnellstmöglichen Klärung auf einer sachlichen Ebene haben.“

Das ULD „steht hierfür bereit“.

Wir hatten bereits gestern darüber berichtet: Streit um Facebook-Like-Button: Datenschützer mahnt Staatskanzlei und Unternehmen ab.

Trotz dieser Stellungnahme ist es für alle gewerblichen Webseitenbetreiber ein Muss, sich mit einer technisch und rechtlich korrekten Einbindung des Facebook Like-Buttons auseinanderzusetzen.

Wir haben Ihnen eine Lösung für die beanstandungsfreie Einbindung auf unserem Blog bereitgestellt:

Immer mehr Datenschützer haben wegen Facebook-Button Bedenken: Tipps für private Anwender und Online-Händler.

Facebook-Button abschalten, sonst Strafe: RA Solmecke bietet Alternative zum Datenschutz-Wahn