Facebook und seine Nutzungsbestimmungen sind wieder einmal heftig in der Kritik der Datenschützer. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) rät Facebook-Nutzern, der neuen Erklärung über Rechte und Pflichten zu widersprechen. Der neue Entwurf dazu ist nach Ansicht der Datenschützer rechtswidrig.
Auch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein kommt zu dem Schluss, dass der neue Entwurf der Erklärung der Rechte und Pflichten für Facebook (Statement of Rights and Responsibilities) gegen Gesetze zum Verbraucherschutz verstößt.
Widerspruch in Kommentaren
Zudem garantieren die neuen AGBs keine Verbesserungen. Es seien einige Regeln weggefallen, doch zahlreiche dazugekommen. So installiert Facebook nun ungefragt Updates für genutzte Apps. Davor durfte man Updates noch zustimmen oder ablehnen. Nutzer sollten nach Verbraucherschützern in den Kommentaren des Entwurfes mit einem Satz wie „Ich lehne die Änderungen ab und fordere von Facebook die Einhaltung der Datenschutz-, Verbraucherschutz- und Urheberrechtsvorschriften in Deutschland und Europa.“ widersprechen.
Fair Play im Netz
Datenschützer Thilo Weichert erklärt: „Wir kritisieren nicht, dass ein Unternehmen persönliche Daten nutzt, mit seinen Werbemöglichkeiten Geld verdient und an die Börse geht. Doch darf es dabei nicht gegen das ‚Fair Play‘ im Umgang mit den Nutzenden und im Wettbewerb verstoßen. Das können die Facebook-Mitglieder gegenüber der Community und dem Anbieter bis zum Freitag zum Ausdruck bringen. Vielleicht schwenkt das Unternehmen endlich um und macht sein Angebot gesetzeskonform.“
Ein Blick auf die Seite Aktualisierung der Erklärung der Rechte und Pflichten auf https://www.facebook.com/note.php?note_id=10151547216160301 zeigt, dass sich zahlreiche Nutzer gegen die neuen AGBs widersetzen wollen: Die 8.000-Marke ist bereits erreicht und es werden stetig mehr Kommentare geschrieben.
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