Auch die FFA-Unterkommission Filmabspiel setzt auf die Zukunft des digitalen Kinos: In einer Sitzung am 26. August beschloss das Gremium, die Suchpraxis zu erweitern und künftig auch Modernisierungsvorhaben im Rahmen von Kinodigitalisierungen zu fördern.
Für Kinobetreiber bedeutet dies zusätzliche Gelder, denn trotz bereits angelaufener Digitalisierungsförderung können zusätzlich Fördermittel für weitere Investitionen, die aufgrund der Digitalisierung anfallen, beantragt werden.
Für folgende Vorhaben können Gelder beantragt werden:
Klimatisierung des Vorführraums
Vergrößerung/Veränderung des Projektionsfensters
Elektro- und Kabelarbeiten bauseits
Silberleinwand/Gummispanner etc.
Library Server/Smart Jog
Dolby Prozessor, sofern nicht bereits im Rahmen der Filmtheaterdigitalisierungsverordnung gefördert)
digitale Projektionstechnik, sofern sie als Bestandteil einer Neuerrichtung, Erweiterung oder Neueröffnung sachlich erforderlich ist
In der Sitzung wurde auch über die Vergabe von Fördermitteln in Höhe von 3.135.051 Euro entschieden. 81 von 89 Anträgen auf Filmtheaterförderung wurden positiv bescheiden, davon sind drei Fälle eine Nachbewilligung. Der vergebene Höchstbetrag beläuft sich auf 318.000 Euro.
Auch dem Kurzfilm, der aus dem regulären Kinobetrieb so gut wie verschwunden ist, wurde eine finanzielle Unterstützung für die Rückkehr auf die große Leinwand zugesprochen: Insgesamt wurden 20 Anträge auf Förderung des Abspiels von Kurzfilmen als Vorfilm im Kino genehmigt.