Nach einer neuen Studie erfolgten im Jahr 2010 insgesamt 575.800 Abmahnungen im Wert von über 412 Millionen Euro wegen Filesharing über Tauschbörsen im Netz. Wie sich betroffene Anschlussinhaber verhalten sollten.
Nach dem Inhalt einer Filesharing-Studie des Vereins zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. sind im Jahr 2010 557.800 Abmahnungen wegen Filesharing ausgesprochen worden. Die meisten Abmahnungen erfolgten wegen eines Songs/Musikalbums (42,3%), gefolgt von Spielfilmen und Pornofilmen (Filme zusammen 50,9%). Die Höhe der durchschnittlich geltend gemachten Forderung lag zwischen 348 bis 1.317 Euro. Etwas mehr als die Hälfte der abgemahnten Anschlussinhaber zahlten den eingeforderten Betrag. Die Anzahl der Abmahnungen hat sich nach dieser Studie um fast 30% gegenüber dem Vorjahr erhöht.
Für die Betroffenen ist dabei ärgerlich, dass die Anzahl der Mehrfachabmahnungen erheblich zugenommen hat. Mehrfachabmahnungen durch die gleiche Kanzlei sind insbesondere dann möglich, wenn ein Tauschbörsennutzer die Datei von einem geschützten Werk mehrfach heruntergeladen beziehungsweise verbreitet hat.
Diesen Trend können wir betätigen. Wir hatten im letzten Jahr 6000 neue Filesharer – so viele wie nie zuvor. Gründe: Mehr Abmahnkanzleien sowie schnellere und besser ausgerüstete Gerichte.
Wenn Sie wegen Filesharing abgemahnt worden sind, dürfen Sie keinesfalls untätig bleiben. Auf der anderen Seite sollten Sie keinesfalls einfach die vom Abmahnanwalt zugeschickte Unterlassungserklärung unterschreiben und abschicken. Das gilt gerade auch dann, wenn man Sie durch eine Frist von ein paar Tagen unter Druck setzt.
Vielmehr sollten Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung sofort an eine Verbraucherzentrale oder an einen Rechtsanwalt wenden, der auf dieses Gebiet spezialisiert ist. Auf Wunsch werden wir gerne für Sie tätig. Darüber hinaus enthält unser Internetauftritt viele interessante Informationen für Sie. Besonders möchten wir Ihnen das folgende Angebot empfehlen:
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