Viele Spiele der Fußball-EM finden erst um 21 Uhr statt – so spät, dass Public Viewing aufgrund von Lärmschutzbedingungen nicht möglich wäre. Das Bundeskabinett gibt den Kommunen nun die Möglichkeit, abendliches Public Viewing zu erlauben.

Public Viewing WM 2006, Von René Stark – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0

Im Sommer findet die Fußball-Europameisterschaft der Männer in Deutschland statt – das größte Sportevent im eigenen Land seit der WM 2006. Rund die Hälfte der Turnierspiele wird allerdings erst um 21 Uhr angepfiffen. Eine für das allseits beliebte Public Viewing ungünstige Uhrzeit, werden diese Spiele doch bis in die Nacht gehen und das Rudelgucken würde somit gegen Lärmschutzbestimmungen verstoßen.  

EM gerettet: Public Viewing auch zu später Stunde

Nun hat das Bundeskabinett eine Public-Viewing-Verordnung beschlossen. Demnach soll es den Kommunen möglich sein, während der EM bestehende Ruhezeiten aufzuheben oder die Nachtzeit nach hinten zu schieben. So sollen Fußballfans auch zu später Stunde die Möglichkeit haben, die Spiele gemeinsam zu verfolgen.

Die bestehende Ruhezeit von 22 Uhr wird damit aber nicht automatisch bundesweit aufgehoben. Vielmehr haben die Kommunen es jetzt in der Hand, vor Ort die besten Lösungen zu finden. Das zuständige Bundesumweltministerium schreibt dazu in einer Pressemitteilung, die Kommunen sollen „im Einzelfall abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse an den Fußballspielen der Europameisterschaft und dem Schutz der Nachtruhe.“ Neben dem Publikumsinteresse müssten „auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden.“

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Wenn im Sommer die Europameisterschaft stattfindet, wollen viele Menschen gemeinsam Spiele anschauen, mitfiebern und feiern – und das gern auch draußen. Geht ein Spiel in die Verlängerung oder sogar ins Elfmeterschießen, wird es bei Abendspielen oft auch spät. Nun wird den Städten und Gemeinden ermöglicht, dass Public Viewing auch bis in die späteren Abendstunden stattfinden kann.

Gültig sein soll die Ausnahmeregelung während der gesamten Fußball-EM, also vom 14. Juni bis zum 14. Juli.

tke