Nachdem der Veranstalter des Weihnachtsmarktes in Aachen von der GEMA erfahren hatte, was er für das Abspielen von alten deutschen Weihnachtsliedern hätte bezahlen müssen, war er geschockt. Seine Reaktion ist allzu verständlich – auch wenn sich mancher Besucher des Weihnachtsmarktes drüber ärgern wird.
Bei der GEMA handelt es sich um eine Verwertungsgesellschaft, die eigentlich eine sinnvolle Aufgabe hat. Sie soll sicherstellen, dass die Rechte der Künstler an ihren Musikstücken gewahrt bleiben. Schließlich soll Musik keine brotlose Kunst sein. Aus diesem Grunde wird der GEMA das Recht zugestanden, für das Abspielen von geschützter Musik die Gebühren festzusetzen.
Die Maßstäbe dafür sind allerdings selbst für Fachleute mangels Transparenz kaum zu durchschauen. Und die Ereignisse bei der Gebührenfestsetzung für den Aachener Weihnachtsmarkt lassen vermuten, dass der einzelne Sachbearbeiter dabei zuweilen willkürlich nach Gutsherrnart verfährt. Dort verlangte die GEMA nach einem Bericht im Online-Magazin Gulli stolze 12.000 € für das Abspielen von alten Gassenhauern wie „O Tannenbaum“. Ein Jahr vorher hatte man sich noch mit einer Pauschale von 4.000 € begnügt. Das erschien dem Veranstalter als dreiste Abzocke. Mit der Folge, dass der Aachener Weihnachtsmarkt in diesem Jahr ohne Weihnachtslieder auskommen muss. Da wird bestimmt manchem Besucher etwas fehlen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Nachricht von gulli.com vom 25.11.2010.