Ob Strawberry Cheesecake, Wassermelone oder Zuckerwatte – bestimmte künstliche Gerüche schlagen uns gelegentlich auch in Gebäuden entgegen. Grund dafür sind E-Zigaretten und ihr breites Sortiment an verfügbaren Liquids. Rechtlich bisher wenig verwunderlich, denn das Dampfen mit „Vapes“ ist kein „Rauchen“ im Sinne der Nichtraucherschutzgesetze. Das möchte das Land Niedersachsen nun ändern und bringt einen Vorschlag ein.

Wie in anderen Bundesländern enthält auch das niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz (Nds. NiRSG) ein Rauchverbot für umschlossene Räume. Das betrifft bekanntlich Landesbehörden und Gerichte, Krankenhäuser, Heime, Schulen, Hochschulen, Sporthallen, Gaststätten und Diskotheken sowie Verkehrsflughäfen und Spielhallen. Verboten ist „Das Rauchen“, was ansonsten nicht weiter definiert wird. Laut einem Entwurf der Regierungsfraktionen SPD und GRÜNE soll das Nds. NiRSG nun erweitert werden (LT-Drs. 19/5082).

Verboten soll demnach nun das Rauchen „von Tabak- und Cannabisprodukten sein, einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen sowie von Geräten zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten“. In Kürze heißt das: Neben der klassischen Zigarette, soll es nun in umschlossenen Räumen nicht mehr erlaubt sein, Cannabis oder Tabak per Vaporizer („Vape“) zu konsumieren.

Bisher machte das durchaus einen Unterschied, denn unter „Rauchen“ versteht der Gesetzgeber das Einatmen des Rauchs verbrennender Pflanzenteile. In E-Zigaretten findet allerdings keine Verbrennung statt, sondern eine elektrische Heizstange erhitzt eine Flüssigkeit (Liquid) und bringt diese zum Verdampfen. Damit fallen E-Zigaretten nicht unter die herkömmliche Definition des Rauchens, was den Ball wiederum auf den Platz der Landesparlamente spielt.

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Gefährliche Vapes? Einweg-E-Zigarette droht das Aus!

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes

Die niedersächsischen Regierungsfraktionen begründen den Entwurf vor allem mit dem Gesundheitsschutz von Nichtrauchern. Der durch E-Zigaretten abgegebene Dampf sei nach derzeitiger Studienlage als „potenziell gesundheitsschädlich“ zu bewerten. Insbesondere für Kinder, Schwangere sowie alte oder chronisch kranke Menschen könne der Dampf eine Gesundheitsgefahr bedeuten. Deshalb sei es analog zum Rauchverbot gerechtfertigt, durch ein Verbot in die Handlungsfreiheit der Dampfenden einzugreifen.

Der Entwurf stellt außerdem auf die rasante Entwicklung neuer Vape-Produkte ab und führt aus, dass es deshalb schwer sei, abschließende Einschätzungen über das Risiko von Vapes zu treffen. Das Verbot sei daher auch im Sinne eines „vorbeugenden Gesundheitsschutzes“ sinnvoll, wie auch das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Deutsche Krebsforschungszentrum bestätigen würden.

Durch die Nichtraucherschutzgesetze sei außerdem ein „Paradigmenwechsel“ hin zum „Nichtrauchen als Normalität“ angestrebt worden, was durch die zunehmend aufkommenden E-Zigaretten jetzt wieder infrage gestellt würde. Auch deshalb sei eine Änderung nötig.

Verbot auch für Haft und Maßregelvollzug

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass der Konsum von E-Zigaretten und Cannabis(-Vapes) in Haft- und Vernehmungsräumen von JVAs sowie bei einer gerichtlichen Unterbringung von Straftätern in Psychiatrien oder Entziehungsanstalten verboten bleiben. Das Nds. NiRSG erlaubt das Rauchen an diesen Orten eigentlich ausnahmsweise. Diese Ausnahme soll nun nur noch auf Tabak beschränkt werden.

Dafür stellt der Entwurf vor allem auf Cannabis ab, dessen Konsum Psychosen auslösen und die Tagesstruktur negativ beeinflussen könnten. Das stehe im Widerspruch mit den Zielen der Entziehungsanstalten, die untergebrachte Straftäter vor einem Rückfall bewahren sollten, um deren „Gefährlichkeit“ zu verringern.  Diese Begründung sei so auch auf Haft- und Vernehmungsräume übertragbar, da diese in einem gewissen Zusammenhang stünden.

Gesetzgeber waren lange untätig

Bisher sind die Landesgesetzgeber den E-Zigaretten noch nicht mit besonderer Geschwindigkeit beileibe gerückt. Hätte der Entwurf Erfolg, würde das den Vape-Dampf aus vielen Gebäuden des täglichen Lebens verbannen. Damit wäre Niedersachsen ein Vorreiter in der Reaktion auf den Vape-Hype. Brandenburg hatte schon zuvor in einer Anlage zum dortigen NiSG von E-Zigaretten gesprochen und diese verboten. Dabei wurden die neuen Entwicklungen aber noch nicht berücksichtigt.

In der Tat sind die Gesundheitsauswirkungen von E-Zigaretten noch nicht abschließend geklärt. Nach aktuellem Stand ist Vapen bei kurzer Anwendungsdauer weniger gesundheitsschädlich als Rauchen. Über die Langzeitfolgen ist laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum allerdings bisher wenig bekannt. Für Erstraucher ohne Erfahrung gilt das Dampfen als besonders schädlich; hier erhöht sich das Risiko für Atemwegserkrankungen aufgrund der Verdampfung von Geschmacksstoffen, Tabak und Feinstaub. Es gibt auch vereinzelte Belege über krebserregende Stoffe im Vape-Dampf – allerdings so weit nichts, das über Zigarettenrauch hinausgeht.

Die Begründung der niedersächsischen Regierungsfraktionen steht also nicht auf besonders instabilen Beinen. Dennoch wird es interessant zu beobachten sein, ob der niedersächsische Landtag als erster dieser Risikoeinschätzung folgt.

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