Am 11. Oktober 2011 hat die Europäische Kommission eine Erleichterung des europaweiten Warenverkehrs durch das Einführen des fakultativen Gemeinsamen Europäischen Kaufrechtes wiederholt diskutiert.
Das neue Recht soll zur Nivellierung des Verbraucherschutzes, Rechtssicherheit der Kaufvertragsparteien und Transparenz der Geschäfte -vor allem im grenzübergreifenden Geschäftsverkehr- beitragen. Dabei wird das neue Kaufrecht nicht nur im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs, sondern auch zwischen Unternehmern gelten, sofern die Vertragsparteien sich darauf verständigen und dementsprechend die Anwendung des jeweiligen nationalen Rechts einvernehmlich abbedingen.
Dem Vorschlag der Europäischen Kommission müssen demnächst alle 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie das Europäische Parlament ihre Zustimmung erteilen. Diese ist jedenfalls seitens des Europäischen Parlaments laut seinem Votum vom 8. Juni 2011 schnell zu erwarten.
Die Vereinheitlichung des Kaufrechts verspricht Vorteile für private und gewerbliche Teilnehmer des gesamten europäischen Binnenmarkts. Es bleibt nun abzuwarten, welche Lösungen das neue Gemeinsame Europäische Kaufrecht präsentieren wird.