Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, nach dem künftig Betreiber von Glücksspielen im Internet verstärkt ihre Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz erfüllen müssen.
Künftig sollen die Zahlungsströme transparent gemacht werden, so dass die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder diese wirksam verfolgen können. Somit soll Illegalität unterbunden werden, da gerade in der Glücksspielbranche hohe Risiken der Geldwäsche bestehen, so die Meldung des Bundesfinanzministeriums.
Der beschlossene Gesetzentwurf zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes beinhaltet, dass „Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen im Internet künftig erhöhte Sorgfalts- und Organisationspflichten und Anforderungen an das interne Risikomanagement erfüllen sowie interne Sicherungsmaßnahmen treffen müssen“, so die Meldung weiter.
Spieleridentifizierung
Da gerade bei Online-Glücksspielen Spieler leicht mit falschen Identitäten auftreten können, sollen zudem Vorgaben zur Spieleridentifizierung sowie Anforderungen an die Errichtung eines Spielerkontos eingeführt werden. Damit soll verhindert werden, dass Geld von illegaler Herkunft durch Transaktionen über mehrere Spielerkonten und Konten der Betreiber gewaschen werden kann, so das Bundesfinanzministerium.
Auch sollen künftig intransparente Zahlungsproduktformen wie auf Prepaid-Karten gespeichertes elektronisches Geld oder Zahlungskarten nicht mehr beim Online-Glücksspiel verwendet werden dürfen, da diese die Verfolgung von Zahlungsströmen erschweren, so die Meldung weiter. Bei den Spielern sollen für die Identifizierung und Verifizierung die gleichen strengen Anforderungen gelten, wie sie auch bei einer Kontoeröffnung praktiziert werden, so die Meldung weiter.
2008 haben die Online-Glücksspielanbieter innerhalb der Europäischen Union über 6 Milliarden Euro eingenommen, so eine Schätzung der EU-Kommission. Allerdings vermute man eine höhere Summe, da viele Anbieter illegal operieren würden, so die Meldung des Bundesfinanzministeriums. Man erwarte, dass sich der Umfang in den nächsten fünf Jahren verdoppele.
Deutschland werde sich im Rahmen der Verhandlungen der kommenden 4. EU-Geldwäscherichtlinie dafür einsetzen, dass der mit diesem Gesetz verfolgte Ansatz auch von den übrigen Mitgliedsstaaten übernommen wird, so die Meldung des Bundesfinanzministeriums.