Es ist kein Geheimnis, dass die bayerische Landesregierung kein Freund der Cannabis-Legalisierung ist. Zunächst hat das bayerische Gesundheitsministerium einen Bußgeldkatalog mit teilweise sehr hohen Strafen erlassen. Nun will die Regierung in Bayern das Kiffen u.a. auch im englischen Garten und auf Volksfesten wie dem Oktoberfest verbieten. In diesem Beitrag klären wir über die aktuelle Cannabis-Lage in Bayern auf.

Cannabis: Bayerns Horror-Bußgeldkatalog: Kiffern drohen harte “Strafen”

Bayern zeigt klare Kante gegen Cannabis und plant nach dem Erlass sehr harter Bußgelder nun auch viele Konsumverbotszonen. Ziel sei es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das sei laut Gesundheitsministerium besonders wichtig für den Gesundheits- sowie den Kinder- und Jugendschutz. Mit nachvollziehbaren Gesetzen und Richtlinien will man Klarheit für die Polizei schaffen.  

Wo Kiffen in Bayern verboten wird

Das Oktoberfest startet dieses Jahr am 21. September. Trotzdem ist das größte Volksfest der Welt schon fast ein halbes Jahr vor Beginn ein großes Thema in den Medien. Denn Bayern wird den Cannabis-Konsum auf den Wiesn untersagt – und nicht nur da: Das Kabinett hat in der Sitzung vom vergangenen Dienstag, den 16. April, eine Änderung des bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes beschlossen. Damit soll das Kiffen zukünftig auf allen Volksfesten und auch u.a. in Biergärten verboten werden.

Das Finanzministerium, dem die Bayerische Schlösserverwaltung unterstellt ist, soll zudem ein Konsumverbot im Englischen Garten, im Hofgarten und dem Finanzgarten in München sowie dem Hofgarten in Bayreuth auf den Weg bringen. Bei weiteren staatlichen Gartenanlagen solle ein Verbot über das Hausrecht verhängt werden.

Darüber hinaus sollen Kommunen den Cannabis-Konsum die Möglichkeit bekommen, den Konsum an öffentlichen Orten zu verbieten, an denen sich häufig viele Menschen auf engem Raum aufhalten – etwa an touristischen Sehenswürdigkeiten, Freizeitparks oder in Freibädern.  




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Cannabis-Produkte von Rauchverbot umfasst

Auf der Kabinettsitzung wurde eine weitere Regelung getroffen: Cannabis-Produkte sollen zukünftig in Bayern vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden, das in Innenräumen von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten sowie auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Außerdem will die bayerische Regierung den Konsum sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten. Dazu sollen dann auch die Außenbereiche von Cafés und Gaststätten zählen. Aber auch vor den in Bayern so beliebten Biergärten wird kein Halt gemacht. Selbst dort wird das Kiffen zukünftig verboten sein.

Das Verbot soll übrigens nicht nur das Verbrennen umfassen. Auch verboten sind nun das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten. So will Bayern für wie Wirte eine gewisse Rechtssicherheit schaffen. Bayern zeigt also weiterhin eine klare Kante im Umgang mit Cannabis und will weiter verhindern, dass Bayern zum Kiffer-Paradies wird.

Das geänderte Gesundheitsschutzgesetz muss allerdings noch vom Landtag beschlossen werden, damit es in Kraft treten kann.

Darf Bayern überhaupt strengere Regeln erlassen?

Die Frage ist nun: Warum darf Bayern überhaupt strengere Regeln erlassen als der Bund es vorsieht? Denn grundsätzlich geht Bundesrecht dem Landesrecht vor, so steht es in Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht.“) Nun kann Bayern nicht revidieren, dass sich der Bund für eine partielle Legalisierung entschieden hat. Allerdings dürfte es tatsächlich so sein, dass Bayern das Recht hat, zu Zwecken des Gesundheits-, des Verbraucher- oder des Jugendschutzes an bestimmten Orten weitergehende Verbote zu verhängen als der Bund es vorsieht. Schließlich besteht bei diesen Themenbereichen „konkurrierende Gesetzgebungskompetenz“. Danach liegt die Gesetzgebungsbefugnis zumindest dann noch bei den Ländern, solange und soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht. Der Freistaat argumentiert hier, dass der Bund habe eben keine Verbote für Volksfeste oder andere öffentliche Bereiche geregelt, somit könne Bayern dies tun. Ob das tatsächlich der Fall ist, werden vermutlich erst entsprechende Klagen von Betroffenen zeigen, die Bußgelder wegen Verstößen gegen die Verbote zahlen müssen werden.

Bußgelder in Bayern

Das flächenmäßig größte Bundesland hatte als erstes Bundesland einen sehr harten Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) erlassen: Bis zu 30.000 Euro soll es kosten, wenn man Cannabissamen einführt oder für Cannabisprodukte wirbt. Immerhin 1.000 Euro drohen, wenn man in Gegenwart von Minderjährigen kifft und 500 Euro, wenn man die Mindestabstände zu Schulen oder die Uhrzeiten in Fußgängerzonen nicht wahrt.

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