Die Olympischen Spiele sind längst vorbei, doch der Streit um die Veröffentlichung der Medaillenvorgaben hält an. Innenminister Hans-Peter Friedrich und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) haben beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erneut Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin eingereicht.
Die Journalisten Niklas Schenck und Daniel Drepper hatten bereits im März 2011 beim Bundesinnenministerium (BMI) einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Es ging dabei um die geheimen Zielvereinbarungen zwischen den Sportverbänden und dem DOSB. Von den mehr als 130 Millionen Euro, mit denen das Bundesinnenministerium (BMI) jährlich den Spitzensport fördert, werden rund 10 Millionen Euro über die Zielvorgaben vergeben, so Drepper und Schenck im Recherche-Blog der WAZ.
Da bei der Sportförderung Steuergelder ausgegeben werden, hatten die Journalisten Akteneinsicht beantragt. Aufgrund der Tatsache, dass sich der Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz noch länger hätte hinziehen können, nahmen die Journalisten in diesem Jahr den Weg über das Landespresserecht, das ein Eilverfahren ermöglicht, und reichten Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Das Gericht folgte der Forderung der Kläger und entschied, dass das Ministerium die Medaillenvorgaben aller Sportverbände offenlegen muss. Bei einer Nichtbefolgung drohte ein Bußgeld von 10.000 Euro.
Zwar sind mittlerweile die Medaillenziele veröffentlicht worden, jedoch will Friedrich nun mit seiner Klage die Entscheidung des VG Berlin prüfen lassen. Es gehe um die grundsätzliche Frage, ob das Gericht jeweils das Einverständnis aller Sportverbände zur Veröffentlichung der Leistungsvorgaben hätte einholen müssen, so Drepper und Schenck im Recherche-Blog der WAZ. Der DOSB schließe sich bei seiner Klage vorerst der Argumentation Friedrichs an, wolle aber einen weiteren Schriftsatz nachreichen, so der Bericht weiter.
Nach Angaben von Drepper und Schenck habe das OVG Berlin Innenminister Friedrich und dem DOSB mitgeteilt, dass sie ein Hauptsacheverfahren anstrengen müssen, um gegen die Entscheidung vorzugehen, da das Verfahren um die einstweilige Verfügung vorbei sei.