Mit E-Postident hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ein zweites übergreifendes Jugendschutz-Konzept zur Altersprüfung der Deutschen Post als positiv bewertet, so die Meldung der KJM. Im Herbst letzten Jahres erhielt bereits der „E-Postbrief“ eine positive Bewertung der KJM.
E-Postident ist sowohl technisches Mittel für entwicklungsbeeinträchtigende Telemedien-Inhalte und dient zugleich der Altersverifikation (AVS) für Erwachsene, um „geschlossene Benutzergruppen“ sicherzustellen, so die Meldung weiter.
E-Postident kann von registrierten Kunden des E-Postbriefs genutzt werden. Für den E-Postbrief muss man mindestens 18 Jahre alt sein, zudem ist für die Registrierung ein persönlicher Kontakt mit Vorlage des Ausweises nötig.
Anbieter können mit dem E-Postident-System somit sicherstellen, dass ihre Nutzer volljährig sind. Generell können Anbieter auch verschiedene positiv bewertete Teillösungen (Module) kombinieren, um so die Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) zu erfüllen.
Nach Ansicht der KJM erfüllt das übergreifende E-Postident Konzept bei entsprechender Umsetzung die gesetzlichen Anforderungen des JMStV, so die Meldung weiter. Somit sind nun sechs übergreifende Jugendschutzkonzepte mit AVS als Teilelementen positiv bewertet, hinzu kommen 25 von der KJM geprüfte Konzepte für Altersverifikationssysteme und acht Konzepte für technische Mittel.