Rundfunklizenz
Wer einen Rundfunksender betreibt, benötigt in Deutschland eine entsprechende Rundfunk- oder Sendelizenz. Ohne eine solche rechtliche Zulassung darf man nicht senden. Doch was ist eigentlich Sendelizenz? Und welche Voraussetzung sind nötig, um eine zu erhalten?
Was ist eine Sendelizenz?
Wenn man von einer Sendelizenz spricht, bedeutet dies nichts anderes als die rechtliche Zulassung von Rundfunk, Sendern und Telemedien. Die Voraussetzungen für die Zulassung richten sich nach dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) oder nach den jeweiligen Landesmediengesetzen. Wenn beispielsweise eine Sendung innerhalb von NRW einer Zulassung bedarf, so hat sich diese nach den Richtlinien des Landesmediengesetztes NRW zu richten.
Die Zulassung auf Landes- und Bundesebene
Die Zulassung auf Bundesebene ist geregelt durch § 20a RStV. Folgende Voraussetzungen müssen für die Bewilligung des Antrages vorliegen:
Der/Die Antragsteller/in muss:
- unbeschränkt geschäftsfähig sein,
- die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, nicht durch Richterspruch verloren haben,
- das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nicht nach Artikel 18 des Grundgesetzes verwirkt haben,
- als Vereinigung nicht verboten sein (wichtig, falls der Antrag durch eine juristische Person gestellt wird),
- ihren Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem sonstigen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben wo sie gerichtlich verfolgt werden kann,
- die Gewähr dafür bieten, dass sie unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der auf dieser Grundlage erlassenen Verwaltungsakte Rundfunk veranstaltet
Die jeweilige Landesmedienanstalt prüft den Antrag.
Unterschied zwischen Rundfunk und Telemedien
Zulassungspflichtig sind solche Angebote, die linear, also live übermittelt werden, sich an die Allgemeinheit richten, den zeitgleichen Empfang von mehr als 500 Nutzern ermöglichen und bei denen ein Sendeplan vorliegt.
Die Abgrenzung von Rundfunk, zulassungspflichtigen und nicht zulassungspflichtigen Telemedien ist nicht in allen Fällen eindeutig, etwa bei der viel diskutierten Frage nach en Lizensierungen von Live Streams. Diese werden beinahe simultan an den Zuschauer übermittelt. Es liegt hier eine Rundfunk-Übertragung vor, die per Definition linear übertragen wird, also live und direkt. Anders sind YouTube-Videos zu beurteilen, weil diese nur zum individuellen Abruf und nicht live bereitgestellt werden.
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