Künftig darf die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) ihren Tätigkeitsbereich auch auf fernsehähnliche Inhalte in Telemedien ausweiten. Somit unterstehen die Inhalte in den Mediatheken der Sender nun ebenfalls der Kontrolle der FSF. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hatte dem Antrag der FSF zugestimmt.
„Der Beschluss der KJM stellt eine Ausweitung der Kompetenzen der FSF dar, die ganz im Sinne der zunehmenden Konvergenz der Medien ist“, sagte Siegfried Schneider, der Vorsitzende der KJM in einer Pressemeldung. „Wenn durch die Neuerung künftig mehr Anbieter fernsehähnlicher Inhalte in Telemedien ihre Inhalte vorab der Selbstkontrolle vorlegen, ist das ein Gewinn für den Jugendschutz.“
Aufgrund der Erweiterung der FSF-Anerkennung könne der Jugendmedienschutz im Internet vebessert werden, so die Meldung weiter. Im letzten Jahr wurden bereits die Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle FSK.online und USK.online für den Online-Bereich anerkannt.
Quelle: http://www.die-medienanstalten.de/pressecenter/pressemitteilungen/detailansicht/article/mehr-selbstkontrolle-fuer-fernsehaehnliche-inhalte-im-netz-kjm-beschliesst-erweiterung-der-fsf-aner.html