Sky hat 45 Spiele der Fußball Bundesliga an die Discovery Tochterfirma Eurosport verloren, die nun exklusiv diese 45 Spiele überträgt. Haben Sky-Kunden nun ein Sonderkündigungsrecht? Medienanwalt Christian Solmecke ist der Ansicht, dass Kunden ein solches Recht haben. Sky hingegen ist der Auffassung, an dem Gesamtcharakter des Bundesligapakets habe sich nichts geändert. Ein Sky-Kunde hat nun von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Die Antwort von Sky kam umgehend und macht sprachlos, denn sie ist kaum zu glauben.

[UPDATE 29.08.2017:] Bereits am vergangenen Freitag kontaktierte der Pay-TV-Sender Sky unseren Mandanten und entschuldigte sich für die unangemessene E-Mail, die ihm ein Servicemitarbeiter des Senders zugesendet hatte. Bereits am Freitagabend wurde ihm per E-Mail mitgeteilt, dass Sky die Anfrage bezüglich einer außerordentlichen Kündigung und die dem Unternehmen vorliegenden Unterlagen geprüft habe und es wurde unserem Mandanten bestätigt, dass sein Abonnement wie gewünscht vorzeitig und rückwirkend zum 31.07.2017 beendet wird. Den bereits gezahlten Monatsbeitrag August wird Sky ihm zurücküberweisen.

Dennoch bleibt ein fader Beigeschmack, denn im zuvor geführten Entschuldigungs-Telefonat wurde ihm eine vergünstigte Weiterführung seines Vertrags angeboten, woraufhin unser Mandant um Bedenkzeit bat und ein weiteres Gespräch Anfang dieser Woche vereinbart wurde. Zwar war eine vergünstigte Vertragsfortführung zu keinem Zeitpunkt das Ziel unseres Mandanten, dennoch erscheint auch im Nachgang die Unternehmenskommunikation bei Sky durchaus verbesserungswürdig. Unser Mandant war zu Recht verwundert, als er am Freitagabend Sky nicht mehr empfangen konnte, obwohl im Telefonat ein weiteres Gespräch Anfang der Woche vereinbart wurde. Nahezu parallel zum Telefonat hatte er die Kündigungsbestätigung per E-Mail offensichtlich aus einer anderen Abteilung des Konzerns erhalten. Zurück bleibt ein höchst unzufriedener Ex-Sky-Kunde. Letztlich hat unser Mandant jedoch sein Anliegen umsetzen können: Er konnte sein Sky-Abonnement mit sofortiger Wirkung beenden. [UPDATE ENDE]

„Alle Spiele alle Tore“ auf Sky? Dieser jahrelange Werbeslogan des Bezahlsenders Sky gilt seit dieser Saison nicht mehr. Denn das US Unternehmen Discovery Communications hat sich die Rechte für immerhin 45 Partien der Bundesliga gesichert. Sky verlor somit die exklusiven Übertragungsrechte im TV und muss diese künftig mit der Discovery Tochter Eurosport teilen. Discovery hatte sogar eine einstweilige Verfügung gegen den Sky-Werbeslogan „Alle Spiele – alle Tore“ erwirkt, da Sky lediglich noch 266 der insgesamt 306 Bundesligaspiele der Saison 2017/18 übertragen darf. Sky-Kunden können künftig nicht mehr alle Freitagsspiele (20.30 Uhr), fünf Spiele, die am Sonntag zur neuen Anstoßzeit um 13.30 Uhr stattfinden und die fünf Montagspartien (20.30 Uhr, sowie die Relegationsspiele der 1. und 2. Bundesliga mit ihrem Abo empfangen. Hier gucken Sky-Kunden in die Röhre. Um  die restlichen 45 Partien sehen zu können, benötigen Kunden neben ihrem vorhandenen Sky-Abo seit dieser Saison zusätzlich noch ein weiteres kostenpflichtiges Eurosport-Abo.

Kunde kündigt Sky-Abo wegen Rechteverlust – Die Antwort von Sky macht sprachlos

So fragten sich berechtigter Weise zahllose Sky-Kunden, ob es aufgrund der einschneidenden Änderungen nicht ein Sonderkündigungsrecht ihres Sky-Bundesligapakets gibt. In den vergangenen Wochen hatte sich hierzu der Kölner Medienanwalt und Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE Christian Solmecke hierzu nach zahlreichen Medienanfragen klar positioniert. Christian Solmecke: „Meiner Ansicht nach haben Sky Kunden tatsächlich ein solches Sonderkündigungsrecht. Ein Sky-Kunde sah dies nun ähnlich und schrieb Sky an, um seinen Vertrag aufgrund der lizenzrechtlichen Änderungen und des damit einhergehenden Rechteverlustes zu kündigen. Die Antwort von Sky folgte prompt per E-Mail. Und diese hat es in sich und ich muss gestehen, dass mich diese Mail sprachlos macht.

Ich habe nach Rücksprache mit dem Empfänger beschlossen, diese E-Mail im Volltext zu veröffentlichen, um der Öffentlichkeit zu veranschaulichen, wie gereizt Sky mittlerweile ganz unverblümt auf Korrespondenz mit Kunden beim Thema Bundesliga-Rechteverlust und ein einhergehendes Sonderkündigungrecht reagiert.“ Hier nun die E-mail von Sky (Sie können die E-Mail auch über den folgenden Link aufrufen: Sky-E-Mail):

Von: service@sky.de

Gesendet: xxx

An: xxx

Betreff: Ihre Kündigungsbestätigung zum xx.xx.2018

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Da Sie unser geblümten Worte offensichtlich nicht verstanden haben, möchten wir uns deutlicher ausdrücken :

Sie haben kein Sonderkündigungsrecht !!

In der AGB von Sky Paragraph 1.1.2 und 1.1.3 behält sich Sky ausdrücklich das Recht vor, den Inhalt von gebuchten Sendern zu ändern, solange der Gesamtcharakter des Senders erhalten bleibt. Sie sehen im Bundesligafernsehen 93% aller Bundesligaspiele. Sie sehen dort keine Serien aus dem Entertainmentpaket, oder Spielfilme aus Cinema oder Handball aus dem Sportpaket. Sie sehen dort Fußball, und nichts anderes. Daraus folgt – Da Sie Bundesliga gebucht haben, und Bundesliga bekommen – haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Alles andere, wie zum Beispiel dieses Gerede um Verbrauchertäuschung und so, ist alles Kokolores ohne Relevanz, da Sie ja die AGB jederzeit aufrufen und lesen konnten.

Sie haben die AGB bei Vertragsabschluss anerkannt, und Ihren Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist nicht widerrufen. Somit haben wir Sie im Sack. Sie sind mindestens bis zum xx.xx.2018 unser Kunde und bezahlen für Ihre gebuchten Pakete. Was Sie danach machen, geht uns nichts an. Wir bieten das Bundesliga Fernsehen an – 93 % aller Spiele – falls Sie diese sehen möchten, steht es Ihnen frei dieses Programm zu buchen, oder eben nicht. Vielleicht reicht Ihnen ja auch der Empfang von 7 % aller Spiele bei unserem Konkurrenten Eurosport ?

Wir wünschen Ihnen jedenfalls weiterhin viele besondere Momente mit Sky.

Besuchen Sie unsere Online-Community „Sky&Friends“ unter community.sky.de. Dort finden Sie schnelle Hilfe zu Ihren Anliegen und können sich rund um Sky austauschen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Sky Team

Wir sind 24 Stunden täglich für Sie erreichbar

sky.de/kontakt

sky.de

skyticket.de

0180 6 11 00 00 (0,20 Euro/Anruf aus dem dt. Festnetz, max. 0,60 Euro/Anruf aus dem Mobilfunknetz)

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG

22033 Hamburg  

Zuvor hatte der Betroffene seinen Vertrag wie folgt per E-Mail gekündigt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Sky-Abonnement zum nächstmöglichen Termin.

Ich bitte umgehend um Bestätigung.

Meine Daten lauten:

(…)

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Nachdem Sky ihm zunächst eine Kündigungsbestätigung zum regulären Vertragsende 2018 zusendete, schrieb er folgende weitere E-Mail an Sky und stellte klar, dass er aufgrund des Rechteverlustes der exklusiven Übertragungsrechte seinen Vertrag außerordentlich kündigen will:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Kündigungsbestätigung zum xx.xx.2018 habe ich erhalten.

Diese werde ich nicht akzeptieren. Evtl. habe ich mich bei meiner Kündigung nicht richtig ausgedrückt. Aufgrund der Änderung beim Fußball (es werden nicht mehr, wie bei Vertragsabschluss zugesagt, alle Spiele live übertragen) steht mir ein Sonderkündigungsrecht zu. Von diesem mache ich hiermit ausdrücklich gebrauch und kündige mit sofortiger Wirkung.

Ich fordere Sie auf, mir dies umgehend zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Rote Karte für Sky

Medienanwalt Christian Solmecke: „Unfassbar, wie sich Sky hier, eigentlich als seriöses Unternehmen bekannt, gegenüber einem zahlenden Vertragskunden äußert. Als Partner einer großen und überregional tätigen Medienrechtskanzlei ist mir trotz jahrelanger Branchenerfahrung eine solche E-Mail noch nicht untergekommen. Eine solche schriftliche Entgleisung sucht wahrlich ihres Gleichen. Nun könnte man mit Fug und Recht sagen, dass der Empfänger spätestens aufgrund dieser E-Mail ein Sonderkündigungsrecht genießt und zwar wegen Zerrüttung jedweden Vertrauensverhältnisses.

Doch lassen wir einmal die zweifelsfrei völlig inakzeptable Wortwahl der E-Mail samt ihrer Rechtschreib- und Grammatikschwächen beiseite. Denn die E-Mail ist meiner Auffassung nach auch inhaltlich falsch, da Kunden sehr wohl ein Sonderkündigungsrecht genießen.“

Bundesliga-Sky-Abonnenten haben Sonderkündigungsrecht

Und Christian Solmecke weiter: „Es ist aus Unternehmenssicht sicherlich verständlich, dass Sky die in der E-Mail zum Ausdruck gebrachte Ansicht vertritt. Immerhin sprechen wir hier über ein Milliardengeschäft, welches wegzubrechen droht.

Sky ist der Auffassung, dass Kunden weder ein Recht auf Sonderkündigung noch auf Preisnachlass besitzen, da der von Sky kreierte Begriff des „Gesamtcharakters“ des Sky Fußball-Bundesliga-Pakets auch nach der neuen Rechtesituation der Saison 2017/18 erhalten bleibe. Schließlich zeige man weiterhin 266 der insgesamt 306 Bundesligaspiele. Und dies geht auch in der Tat aus Ziffer 1.1.2 der AGB von Sky hervor.

Punkt 1.1.2
Bei der inhaltlichen Gestaltung, Abänderung und/oder Anpassung der einzelnen Kanäle,

sonstigen Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines sonstigen Dienstes, eines Programmpakets bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt.

Doch ab wann ändert sich der Gesamtcharakter bzw. ab wann ändert dieser sich nicht? Bei 45 Spielen weniger soll sich der Gesamtcharakter des Bundesligapakets offenbar, zumindest wenn es nach Sky geht, noch nicht ändern.

Ich bin hingegen davon überzeugt, dass bereits der Begriff „Gesamtcharakter“ alles andere als klar und verständlich für die Kunden ist. Daher besteht hier ei­ne un­an­ge­mes­se­ne Be­nach­tei­li­gung der Sky-Kunden. Die Klausel dürfte einer AGB-Kontrolle nicht standhalten und wäre insofern unwirksam. Zumal sich für den durchschnittlichen Fußballfan sehr wohl etwas am „Gesamtcharakter“ geändert haben dürfte, sollte er nicht mehr alle Spiele seines Vereins sehen können. Und zwar erheblich. Erklären sie einmal einem BVB-Anhänger, dass er zwar nicht mehr alle Spiele des BVB gucken kann, dafür aber Partien wie Sandhausen gegen Heidenheim. Gerade zum Beginn der noch jungen Bundesligasaison trifft es besonders die Sympathisanten des Hamburger Sportvereins hart. Denn sowohl am zweiten-, als auch am dritten- und vierten Spieltag tritt die Mannschaft stets freitags an. Heißt: Bis zum 19. September können HSV-Fans kein Spiel mehr ihrer Mannschaft live auf Sky verfolgen. Der Gesamtcharakter bleibt also gleich? Wohl kaum.

Da hier die AGB Ziffer 1.1.2 nicht greift, kommt Ziffer 1.1.4 der AGB von Sky zum Tragen und räumt dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht in Textform ein. Denn gemäß Ziffer 1.1.4 hat der Kunde immer dann ein Sonderkündigungsrecht, sofern der Inhalt einzelner Kanäle abgeändert oder angepasst werden muss, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen z.B. bei Rechteverlust erforderlich ist.

Punkt 1.1.4
Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, sonstiger Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern oder anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen (z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte) (…) erforderlich ist. (…) Der Kunde ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung in Textform zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert zu abonnierenden Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Kunde berechtigt, lediglich diesen Bestandteil in Textform zu kündigen.

Diese AGB-Klausel ist daher einschlägig und anwendbar. Kunden genießen somit ein Sonderkündigungsrecht, welches Sky seinen  Kunden selbst per AGB einräumt. Das Sonderkündigungsrecht bezieht sich dabei auf den abonnierten Bundesliga-Bestandteil des Gesamtabonnements. Sollte sich Sky also wie im genannten Fall querstellen, so entscheidet nicht Sky über ein eventuelles Sonderkündigungsrecht, sondern ein unabhängiger Richter bei Gericht. Und hier dürften Kunden gute Karten haben.

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