Ebenso wie bei Verlusten aus Online-Glücksspielen soll es auch Erstattungsansprüche für verzocktes Geld aus Online-Sportwetten geben, so das LG Dresden. Auch Online-Sportwetten seien Glücksspiel und ohne deutsche Lizenz illegal. Zivilrechtliche Verträge seien daher nichtig.
Was bereits mehrere Gerichte zur Zurückforderung aus Online-Glücksspielen entschieden haben, stellte das LG Dresden jetzt auch für Verluste aus Online-Sportwetten fest: Demnach sollen Teilnehmer Ansprüche auf Erstattung haben, wenn der Sportwetten-Anbieter nicht über die in Deutschland erforderlichen Lizenzen verfüge. Auch in solchen Fällen liege ein Verstoß gegen das Verbot aus § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags vor, sodass ein entsprechender Vertrag nach § 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nichtig sei (Urt. v. 13.09.2022, Az. 10 O 2570/20).
Ein Spielteilnehmer hatte zwischen August 2017 und Juni 2020 regelmäßig an Online-Sportwetten teilgenommen. Bei dem Anbieter handelte es sich um eine englischsprachige Webseite, die für den in Dresden wohnenden Mann ohne weiteres zugänglich war. Er verlor seinen Einsatz für die Elektronischen Wettscheine in Höhe von 8.000 Euro und forderte diese später zurück.
Sie haben Geld beim Online-Glücksspiel verloren? Egal ob Casino, Automaten oder Poker – fordern Sie jetzt mit Hilfe von WBS Ihre Einsätze zurück!
Auch Online-Sportwetten sind (illegales) Glücksspiel
Ab dem 1. Juli 2021 wurde zwar mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag das Totalverbot von Online-Glücksspielen zwar gelockert. Erlaubt sind sie aber weiterhin nur, wenn der Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügt. Ansonsten sind nach § 4 Abs. 4 S. 2 des Glücksspielstaatsvertrages das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten.
Ebenso wie Online-Casinos seien auch Sportwetten Glücksspiele im Sinne des Vertrages und damit verboten, so das LG Dresden nun. Die Veranstalterin der Online-Sportwetten, die Invicta Networks N.V. mit Sitz in Curacao, könne die erforderlichen deutschen Lizenzen nicht vorweisen und verstoße damit gegen den Vertrag.
Mit dem Fehlen der notwenigen Lizenzen sei das Angebot illegal und die trotzdem abgeschlossenen Verträge zwischen Spielteilnehmer und Anbieterin gem. § 134 BGB nichtig. Deshalb bestehe ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB, der auf den Ersatz des verzockten Geldes gerichtet ist.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Geld zurückfordern lohnt sich
Dieses Urteil dürfte die Welt der Online-Glücksspielanbieter erheblich erschüttern. Für die Spieler hingegen bedeutet dies: Glück im Unglück. Geschädigte können nunmehr auch für Sportwetten ihr Geld wiederbekommen. Es wurden nach dem Urteil des LG Frankfurt schon einige Online-Casinos zu Rückzahlungen von mehreren Tausend Euro verurteilt.
Wegen der vergleichbaren Ausgangs- und Interessenlage kann davon ausgegangen werden, dass das LG Dresden auch für Online-Sportwetten eine klare Grundlage geschaffen hat, mit der künftig eine Vielzahl an Rückforderungen durchgesetzt werden können. WBS klärt auf und hilft ihnen dabei gerne weiter!