Der geplante und mit Kommentaren versehene Nachdruck einiger Passagen aus Adolf Hitlers Buch „Mein Kampf“, der als Beilage dem Projekt „Zeitungszeugen“ des britischen Verlegers Peter McGee beiliegen sollte, kommt heute geschwärzt in die Kioske. Das Landgericht München I hatte gestern in einer einstweiligen Verfügung dem Verbotsantrag des Freistaates Bayern gegen den Verleger stattgegeben. (Beschluss des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 7 O 1533/12; nicht rechtskräftig)
Die Entscheidung, die Passagen aus dem Buch unleserlich zu machen, hatte McGee allerdings bereits vor dem Urteil getroffen. Um die Hauptveröffentlichung nicht zu gefährden und eine erneute Beschlagnahmung zu vermeiden, hatte er während des laufenden juristischen Verfahrens entschlossen, auf die Veröffentlichung der Passagen zu verzichten.
Bereits 2009 ließ das Bayerische Finanzministerium eine Ausgabe der „Zeitungszeugen“ beschlagnahmen. Damals gewann McGee in zwei Instanzen gegen das Ministerium.
Nach Kriegsende gingen die Urheberrechte des Eher-Verlags, dem Zentralverlag der NSDAP, bei dem auch „Mein Kampf“ erschienen war, auf den Freistaat Bayern über, bei dem sie noch bis zum Jahr 2015 liegen – 70 Jahre nach dem Tod von Adolf Hitler. McGee berief sich bei dem geplanten Nachdruck auf das urheberrechtliche Zitatrecht.
Nach Ansicht der 7. Zivilkammer sei die geplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt, so eine Pressemeldung des Gerichts. Zudem sehe die Kammer „keine Anhaltspunkte dafür, dass der Freistaat Bayern aus verfassungsrechtlichen Gründen gehindert wäre, den urheberrechtlichen Verbotsanspruch gegen die Antragsgegner durchzusetzen“, so die Meldung weiter.