Im nächsten Jahr tritt die Gebührenreform der GEZ in Kraft. Dies bedeutet, dass ab 2013 nicht mehr eine geräteabhängige Gebühr gezahlt werden muss, sondern eine Haushaltabgabe, die nicht abhängig von der Geräteanzahl ist. Mittlerweile regt sich Widerstand gegen das neue System. Nach Ansicht des Chefs der sächsischen Staatskanzlei, Johannes Beermann, seien rechtliche Schritte allerdings chancenlos, so Beermann gegenüber den Dresdner Neuesten Nachrichten (DNN).
Ab 2013 müssen auch Personen, die momentan nur das Radioangebot nutzen und somit nur 5,76 Euro anstelle des regulären Betrags von 17,98 Euro zahlen, den vollen Betrag von 17,98 Euro pro Monat zahlen. Für „neuartige Rundfunkgeräte“, für die momentan ebenfalls nur die verringerte Gebühr gezahlt werden muss, gilt dasselbe.
Gegenüber den Dresdner Neuesten Nachrichten sagte Minister Beermann, dass es schon Beschwerden bei der sächsischen Staatskanzlei gegeben hätte. Rechtliche Schritte gegen die neue Abgabe könne man in Sachsen aber erst einleiten, wenn man Widerspruch gegen den neuen Gebührenbescheid einlegt und dieser dann abgelehnt werde, so der Bericht der DNN.
Beermann, der zusammen mit den anderen Bundesländern die neuenRegeln erarbeitet hat, widerspricht auch der Argumentation, die neue GEZ-Gebühr gleiche eher einer Steuer als einem Beitrag, so die Meldung weiter. Auch verwies er auf das im Vorfeld von Prof. Paul Kirchhof, dem ehemaligem Bundesverfassungsrichter, erstellte Gutachten, der das neue Rundfunkmodell auf seine rechtliche Zulässigkeit geprüft und dies als positiv bewertet hat.
Gegenüber den DNN sagte Beermann: „Das neue System der Rundfunkfinanzierung setzt darüber hinaus die verfassungsrechtliche Vorgabe eines bedarfsgerecht finanzierten Rundfunks um.“ Eine rechtliches Vorgehen gegen die neue Haushaltsabgabe sieht Beermann demnach als chancenlos an.