Mehr Datenschutz für die Cloud – so lautet die aktuelle Forderung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar.
Dieses Thema war für die 34. Internationale Datenschutzkonferenz von zentraler Bedeutung, die vom 22. bis 26. Oktober 2012 in Punta del Este (Uruguay) stattfand. Dabei wurde durch Peter Schaar ein Entschließungsentwurf zum Cloud Computing eingebracht. Dieser ist nach einer Diskussionsrunde von den teilnehmenden Vertretern der internationalen Datenschutzbehörden einstimmig angenommen worden.
Laut Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit seien die Teilnehmer sich einig gewesen, dass Cloud-Computing nicht zu Lasten des Datenschutzes gehen dürfe. So hat die Internationale Datenschutzkonferenz alle Cloud-Dienstleister und andere Beteiligten zur Gewährleistung einer höheren Datenschutzstandards für Cloud Computing aufgerufen. Alle Cloud-Nutzer einschließlich öffentlicher Stellen und Großunternehmen sollen sich vor Nutzung nach dem ausreichenden Datenschutzstandard erkundigen. Die Cloud-Anbieter haben mehr Transparenz ihrer Dienste zu gewährleisten. Indes müssen die Datenschutzinhalte rechtlicher und technischer Art frühzeitig, also möglichst beim Entwerfen der Dienste, Berücksichtigung finden („privacy by design“).
Eine beim Cloud-Computing unvermeidbare grenzübergreifende Datenverarbeitung muss einheitliche Datenschutzvoraussetzungen erfüllen. Mithin wurden sämtliche Beschlüsse zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden im Rahmen der 34. Internationalen Datenschutzkonferenz gefasst. Dabei ist allerdings hervorzuheben, dass Die Beschlüsse der teilnehmenden Datenschutzbehörden reinen Empfehlungscharakter haben, also für die Europäische Union oder die Vereinigten Staaten von Amerika nicht bindend sind.
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