Nach den bisherigen Querelen um den Bericht des sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig wehrt sich dieser nun mit einer eigenen Pressemitteilung gegen die Angriffe. Darin heißt es, er verwahre sich gegen „unseriöse Kritik“, die seiner Behörde fachliche Inkompetenz unterstellen würde.
Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hatte in seinem Sonderbericht zu der Ermittlung mittels Funkzellenabfragen im Rahmen der Februardemonstration in Dresden die sächsischen Ermittlungsbehörden kritisiert und dafür heftige Reaktionen von Seiten des Innenministers sowie der sächsischen Richterschaft geerntet.
Diese werfen Schurig vor, durch unzulässige Kontrollausübung gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft den Gewaltenteilungsgrundsatz zu verletzen. Zuletzt hatte das Innenministerium den Verfassungsrechtler Prof. Ulrich Battis beauftragt, diese Angelegenheit rechtlich zu prüfen. Battis hatte Schurig eine „vollständige Verkennung der Gewaltenteilung“ vorgeworfen.
Schurig macht nun in seiner Pressemitteilung darauf aufmerksam, dass sein Amt in der sächsischen Verfassung verankert sei. Daher habe er zur Wahrung des Rechts auf Datenschutz den Auftrag, die Exekutive, also Polizei und Staatsanwaltschaft, „lückenlos, unabhängig und weisungsfrei zu kontrollieren“.
Folgende Artikel zum Thema könnten für Sie interessant sein: