Nach dem Willen der Grünen soll die Erhebung und die Auswertung von Handydaten stark eingeschränkt werden. Der Bundestagsabgeorndete Jerzy Montag und der sächsische Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi stellten am 26. September 2011 einen entsprechenden Gesetzentwurf vor der grünen Bundestagsfraktion vor.
Durch eine Änderung der Strafprozessordnung (StPO) soll die Ermittlungsmethode, die zuletzt auch durch die Februardemonstration in Dresden sowie den Bericht des sächsischen Landesdatenschutzbeauftragten in die mediale Diskussion geraten ist, „grundrechtskonform und rechtsstaatlich“ begrenzt werden. Im Zuge der Anpassung der StPO sollen die Hürden für eine auch datenschutzrechtlich bedeutsame Funkzellenabfrage (FZA) erhöht werden.
Bei der erwähnten Februardemonstration geht es um Neonazi-Aufmärsche Anfang 2011 in Dresden, bei denen mehr als hundert Polizisten verletzt worden waren. Die Ermittler nutzen die FZA, um die Straftaten aufzuklären; dabei gerieten aber auch viele Unbeteiligte ins Visier der Ermittler, da die FZA einen großen räumlichen Bereich abdeckt.
Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hatte in einem späteren Bericht Polizei und Staatsanwaltschaft kritisiert mit dem Argument, man habe bei den Ermittlungsmassnahmen rechtswidrig gehandelt. Daten seien unzulässigerweise auf Vorrat gesammelt worden, u. a. seien die dafür erforderlichen richterlichen Beschlüsse nicht ordentlich ergangen.
Bereits vor dem Vorstoß der Grünen hatte Sachsens Regierung eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Wie die sächsische Zeitung online berichtet, müsse die Initiative erst einmal die Hürde im Bundesrat nehmen. Der Gesetzentwurf der Grünen sei von einer anderen Dimension, denn nach Ansicht der Grünen müssten Straftaten auch im Einzelfall von „erheblicher Bedeutung sein“, um eine FZA zu rechtfertigen. Laut Lichdi ergäbe sich so eine „doppelte Prüfung“. Der Richtervorbehalt soll erweitert, die richterliche Begründungspflicht ausgeweitet und präzisiert werden.
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