Durch den anhaltenden Lockdown sind bzw. waren viele Freizeittätigkeiten monatelang nicht mehr möglich, dabei insbesondere Sportaktivitäten. Fitnessstudios, Tanzschulen und weitere Indoor-Angebote sind bzw. waren coronabedingt fast ausnahmslos geschlossen. Doch die Beiträge für Mitgliedschaften wurden in der Regel trotzdem eingezogen. Durch die vielen Monate kann dabei sehr viel Geld zusammenkommen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Beiträge aus den Lockdown-Monaten zurückbekommen.
Wie ist die Rechtslage?
Grundsätzlich gilt, dass keine Gegenleistung ohne Leistung erbracht werden muss. Das heißt, wenn die Studios nicht öffnen und damit ihre Leistungen anbieten, entfällt auch der Anspruch auf Zahlung.
Für viele Kunden kam es in den letzten Wochen und Monaten trotzdem zu viel Ärger. Viele Fitnessstudios verweigern Rückzahlungen von bereits eingezogenen Mitgliedbeiträgen. Zudem bieten die meisten eine Aussetzung des Vertrages nur in der Form an, dass sich der Vertrag durch die ausgesetzten Monate automatisch verlängern soll – das möchte aber natürlich nicht jeder. Die Möglichkeit zur Vertragspausierung muss individuell vereinbart werden, also jedes Mitglied muss dies selbst beantragen, wenn es dies möchte und auch möchte, dass die ausgesetzten Monate dann später nachgeholt werden.
Wir helfen weiter!
Jetzt Mitgliedbeiträge von Ihrem Fitnessstudio zurückerhalten! Nutzen Sie dazu gerne unser für Sie aufgesetztes Formular oder verkaufen Sie die Forderung an unseren Partner, der sich darum kümmert.
Was kann ich tun, um mein Geld zurückzubekommen?
Viele Mitglieder möchten aber keine Vertragsverlängerung, sondern nur die Beiträge für die Lockdown-Monate erstattet bekommen. Seit dem 20. Mai 2020 besteht aber eine Ausnahme zu dem Prinzip, dass Beiträge für nicht erbrachte Leistungen erstattet werden müssen – den Anbietern ist die Möglichkeit gegeben worden, Gutscheine auszustellen, anstatt Beiträge zu erstatten. Das bedeutet, dass die Studios Ihnen Gutscheine ausstellen dürfen, wenn Sie bereits getätigte Zahlungen zurückverlangen.
Doch einige Fitness-Unternehmen nutzen dies aus, um die Mitglieder länger zu binden. Sie behaupten, dass sich der Vertrag auch durch die Gutschein-Regelung um die Monate verlängern würde, in dem das Studio geschlossen war. Dem ist aber nicht so!
Sie dürfen Ihren Vertrag zu Ihrem vereinbarten Kündigungstermin verlassen und müssen keine weiteren Beiträge zahlen und auch nicht die Gutscheine nutzen.
Dies hat inzwischen auch das Landgericht (LG) Osnabrück entschieden und damit ein Urteil des Amtsgericht (AG) Papenburg bestätigt. Fitnessstudio müssten die während der coronabedingten Schließung eingezogenen Beiträge eines Mitglieds zurückerstatten. Außerdem dürften diese den Schließungszeitraum auch nicht an die reguläre Vertragslaufzeit des Mitglieds anhängen, so das LG in seiner Begründung (Urteil vom 09.07.2021, Az. 2 S 35/21).
1. So hilft Ihnen WBS:
Sind sie auch Mitglied eines Fitnessstudios, das Ihnen nur Gutscheine und Vertragsverlängerungen anbieten will? Wir können Ihnen helfen, Ihre Beiträge aus den letzten Monaten von ihrem Fitness-Studio zurückzubekommen! Und zwar ohne eine unerwünschte Vertragsverlängerung. Dafür können Sie von uns ein anwaltlich erstelltes Musterschreiben erwerben, das mit wenigen Klicks auf Ihre individuelle Situation angepasst wird.
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2. So hilft Ihnen RightNow:
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Online-Angebote der Studios rechtfertigen nicht die Abbuchung des vollen Beitrages. Nicht jeder hat zu Hause genug Platz oder das Equipment.
Unser Kooperationspartner RightNow kauft Ihnen Ihren Erstattungsanspruch gegenüber großen Fitness-Ketten ab. Ihr Vertrag bleibt dabei unberührt.
Das Gute für Sie: Sie bekommen innerhalb kurzer Zeit Ihr Geld und haben weder Stress noch Risiko!