Der Deutsche Bundestag hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Das neue Gesetz stärkt den Quellen- und Informantenschutz und damit die investigative Recherche von Journalisten, so die Meldung des Bundesjustizministerium (BMJ).

Mit dem neuen Gesetz wird einerseits in § 353b StGB die „Rechtswidrigkeit der Beihilfe zum Geheimnisverrat für Medienangehörige ausgeschlossen, wenn sie sich darauf beschränken, geheimes Material entgegenzunehmen, auszuwerten oder zu veröffentlichen“, so die Meldung des BMJ. Dies bedeutet eine Stärkung des Quellen- und Informantenschutz und befreit solche Vorgehensweisen von einem strafrechtlichen Unwerturteil. Zudem dürfe „das strafprozessuale Eingriffsinstrumentarium nicht allein an die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung von Inhalten, die als Geheimnis bewertet werden, geknüpft werden“, so die Meldung weiter.

Besserer Schutz vor Beschlagnahmen

Auch ein besserer Schutz vor Beschlagnahmen wird durch das neue Gesetz geregelt. Zwar ist momentan auch nur in Ausnahmen und unter engen Voraussetzungen eine Beschlagnahme von Material möglich, doch sind diese Ausnahmen nun weiter eingeschränkt, so die Meldung des BMJ. Somit bedarf es nun eines „dringenden Tatverdacht“ gegen den Medienangehörigen, bislang reichte ein einfacher Tatverdacht.

In der Meldung erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Die bisherige Gesetzeslage war für die Ermittlungsbehörden ein Einfallstor zum Beispiel für Beschlagnahmen und Durchsuchungen. Obwohl die Medienangehörigen selbst keiner Pflicht zur Geheimhaltung unterliegen, waren sie in der Vergangenheit oft strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt.

Auch wenn Journalisten nicht das eigentliche Ziel der Strafverfolgung waren, sondern nur Mittel zum Zweck, um über den Journalisten an die undichten Stellen im Staatsapparat heranzukommen, hat dies die freie Presse beeinträchtigt. Mit solchen Behinderungen der Presse ist nun Schluss.“

Journalisten seien jetzt besser vor Beschlagnahmungen geschützt und der Zugriff des Staates auf Journalisten mehr eingegrenzt. Der freiheitliche Rechtsstaat sollte aber nicht einmal „den Anschein erwecken, er würde mit den Mitteln des Strafrechts Journalisten von kritischer Recherche und Berichterstattung abhalten“, so die Meldung weiter.

DJV: Entwurf in entscheidenden Punkten unzureichend

Der Deutsche Journalisten-Verband übte bereits im Vorfeld der Abstimmung Kritik an dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf: „Alle Entwürfe haben die richtige Stoßrichtung, der der Bundesregierung ist aber in entscheidenden Punkten für die Freiheit der journalistischen Recherche unzureichend“, so DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken in einer Meldung des DJV. Zwar könne nicht mehr gegen Journalisten, die geheimes Material erhalten, wegen Geheimnisverrat ermittelt werden, „der Schutz der Informanten und der Recherche im Ermittlungsverfahren werde durch den Gesetzentwurf jedoch nicht verbessert“, so die Meldung weiter.

Nach Ansicht Konkens beinhalteten die Entwürfe der Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen eine weitreichendere Stärkung der Pressefreiheit. „Diese Entwürfe tragen unserer Forderung Rechnung, Journalisten als das anzuerkennen, was sie sind: Träger von Berufsgeheimnissen, die den gleichen Schutzanspruch haben wie Geistliche, Abgeordnete und Rechtsanwälte“, so Konken.