Am 28. Juni 2012 beschloss der Bundestag mit nicht mal 30 Bundestagabgeordneten das neue Meldegesetz. Zwar ist der Beschluss mangels Anzweifelung der Beschlussfähigkeit formell korrekt ergangen. Allerdings ist fraglich, ob auch der Bundesrat der Gesetzesänderung zustimmen wird.
Denn so mancher hat berechtigterweise Bedenken, ob den Abgeordneten die Reichweite ihrer Entscheidung – die gerade mal 57 Sekunden dauerte – bewusst gewesen ist.
Das neue Gesetz sieht vor, dass Meldeämter Bürgerdaten an Unternehmen weitergeben dürfen, wenn der Bürger bei der Erfassung seiner Daten diesbezüglich nicht widersprochen hat. Der Bürger muss hier also aktiv werden, wenn er die Weitergabe seiner Daten verhindern möchte. Dabei ist von dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung, die eine Einwilligung des Bürgers zur Datenweitegrabe vorgesehen hatte, zu Lasten der Verbraucher erheblich abgewichen worden. Betroffen sind Daten wie Familienname, Vorname, Doktortitel und aktuelle Anschrift. Diese Daten sind vor allem für Adresshändler und Inkassounternehmen interessant.
Sowohl Politiker, als auch Verbraucher kritisieren diese offensichtlich übereilte Entscheidung und sehen in dem neuen Gesetz einen Rückschritt in Punkto Datenschutz. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesrat letztlich entscheiden wird.