Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied am 07.12.2012 (OVG NRW, Az.: 13 A 414/11), dass ein unter Multipler Sklerose leidender Patient kein Cannabis zuhause anbauen darf, wenn er alternative Arzneien zur Linderung seiner Beschwerden nehmen kann.
Der Kläger leidet bereits seit 12 Jahren unter der unheilbaren Erkrankung des zentralen Nervensystems. Zur Linderung seiner Beschwerden wollte er regelmäßig Cannabis konsumieren. Da seine Krankenkasse ihm zunächst die Bezahlung einer vergleichbaren zugelassenen Arznei verweigerte, wollte er in seinem besonders gesicherten Badezimmer Cannabis für den Eigenkonsum anbauen. Die private Bezahlung der teuren alternativen Arzneien war ihm bei einer Rente von weniger als 900 € nicht möglich.
Grundsätzlich ist der Anbau von Cannabis gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG strafbar. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte kann jedoch Ausnahmen zulassen. So kann beispielsweise der Umgang oder Anbau bestimmter Betäubungsmittel zu wissenschaftlichen Zwecken zugelassen werden.
Die vom Patienten beantragte Genehmigung wurde jedoch negativ beschieden. Gegen diese Entscheidung klagte er erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Köln. Dies wollte das zuständige Bundesamt jedoch nicht akzeptieren und zog gegen das Urteil vor das OVG Münster.
Dort hatte das Bundesamt Erfolg, da sich die Krankenkasse in letzter Sekunde dazu entschied die alternativen Arzneien zukünftig zu übernehmen. Dies bedeutet jedoch im Umkehrschluss, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken erlaubt werden kann.
Die Entscheidung des OVG Münster ist durchaus nachvollziehbar. Allerdings bleibt fraglich, warum die Krankenkasse einem Schwerkranken zunächst über Jahre eine angemessene Behandlung verweigert und erst im letzten Moment ihre Meinung ändert. Eine Bestätigung des Urteils des VG Köln wäre für das Bundesamt sicher eine Niederlage mit erheblichen Konsequenzen gewesen.
Weiterhin habe das nun verschriebene Medikament nach Angaben des Klägers erhebliche negative Nebenwirkungen, die er bei Konsum von Cannabis nicht habe.
Quelle: http://blog.beck.de/2012/12/16/ovg-m-nster-cannabisanbau-im-badezimmer-zu-medizinischen-zwecken