Der juristische Verlag C.H.Beck hat sich entschlossen, die wichtigen Standardwerke in den kommenden Auflagen umzubenennen. Der Hintergrund für die Umbenennung ergibt sich aus der aktiven Rolle der Autoren, die sie in der NS-Zeit eingenommen haben. Aufgrund des zunehmenden Antisemitismus wolle man jetzt  Zeichen setzen, so der Verleger. Endlich!

Palandt, Schönfelder, Maunz: drei Juristen, die im „Dritten Reich“ wirkten – und nach denen wichtige Kommentare und Gesetzessammlungen benannt sind. Jeder Jurist kennt sie und die Werke begleiten Juristen ein Leben lang. Nun hat der Verlag C.H.Beck entschieden, dass die Standardwerke umbenannt werden.  

Namen dienten als Erinnerung an das dunkelste Kapitel der deutschen Rechtsgeschichte

Man kann die Geschichte nicht ungeschehen machen. Aus diesem Grund habe der Verlag die historischen Namen zunächst beibehalten, erklärte Verleger Dr. Hans Dieter Beck am Dienstag. So sollte der Name Palandt bislang als Erinnerung an das dunkelste Kapitel deutscher Rechtsgeschichte sichtbar bleiben. Ein Denkmal sollte ihm damit nicht gesetzt werden.

Um etwaige Missverständnisse zu vermeiden und ein Zeichen gegen den zunehmenden Antisemitismus zu setzen, habe man sich jetzt in Abstimmung mit den Autorinnen und Autoren dennoch zu einer Umbenennung der Werke entschieden.

Bayerisches Justizministerium forderte Studie

Aus diesem Grund veranlasste er eine entsprechende Studie. Ziel dieser Studie ist es, die NS-Vergangenheit der namensgebenden Juristen historisch zu untersuchen. Hierbei wurden insbesondere Otto Palandt  (Präsident des Reichsjustizprüfungsamts) und Heinrich Schönfelder (Kriegsgerichtsrat bei verschiedenen deutschen Kriegsgerichten in Italien)unter die Lupe genommen.

Die Untersuchung erstreckt sich nicht auf Theodor Maunz, den Begründer des Grundgesetzkommentars Maunz/Dürig. Seine aktive Rolle in der NS-Zeit wurde bereits zuvor wissenschaftlich aufgearbeitet: Maunz versuchte nicht nur während der NS-Diktatur dem Hitler-Regime durch zahlreiche Schriften juristische Legitimität zu verschaffen. Nach seinem Tod im Jahre 1993 wurde außerdem bekannt, dass er bis zuletzt hunderte anonyme Artikel in der rechtsradikalen Deutschen-National-Zeitung publiziert hatte. Für die rechtsextreme Deutsche Volksunion (DVU) erstellte er außerdem kontinuierlich Gutachten zu diversen Rechtsfragen.

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Wir sind bekannt aus

Zwar sei die Studie noch nicht gänzlich abgeschlossen, allerdings wolle man ein Zeichen gegen zunehmenden Antisemitismus setzen.

„Wir tragen in Deutschland eine besondere historische Verantwortung. Antisemitismus und Rechtsextremismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Ich halte es daher für unerlässlich, dass das historische Bewusstsein für das nationalsozialistische Unrecht in allen Bereichen geschärft wird. Der NS-Unrechtsstaat und die menschenverachtenden Verbrechen waren auch deshalb möglich, weil sich nicht wenige Juristen, die eigentlich Recht und Gesetz verpflichtet waren, in den Dienst des Regimes gestellt haben. Wir müssen aus dem dunkelsten Kapitel unserer Vergangenheit und dem beispiellosen Zivilisationsbruch lernen und uns mit den gravierenden Folgen eines von rechtsstaatlichen und ethischen Maßstäben losgelösten juristischen Handelns auseinandersetzen.“, so der bayerische Justizminister Eisenreich. Aus diesem Grund werden bereits jetzt die Namen geändert.

Neue Bezeichnung der Werke schon in den nächsten Ausgaben

Der Palandt soll bereits ab der nächsten, im November 2021 erscheinenden, Auflage den Namen des Richters am Bundesgerichtshof Dr. Christian Grüneberg tragen. Auch der Loseblattkommentar zum Grundgesetz von Maunz/Dürig wird sich anpassen und künftig Dürig/Herzog/Scholz heißen. Die Gesetzessammlung Schönfelder wird künftig von dem Vorsitzenden der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages Mathias Habersack herausgegeben. Und der Kommentar von Blümich zu EStG, KStG, GewStG erhält den Namen der Herausgeber Peter Brandis und Bernd Heuermann.

jwi